Bleibeperspektive für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer

Durch den Erlass konkreter, landeseigener Anwendungshinweise haben wir eine bessere Bleibeperspektive für gut integrierte, aber ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer geschaffen.

Baden-Württemberg schafft durch den Erlass konkreter, landeseigener Anwendungshinweise eine bessere Bleibeperspektive für gut integrierte, aber ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer im Land. Dies teilte Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek am Samstag,13. August 2022 mit, nachdem der entsprechende Erlass den Ausländerbehörden des Landes bekannt gemacht worden war.

Durch die Anwendungshinweise, die von den Ausländerbehörden bei der Gesetzesanwendung zu berücksichtigen sind, werden gesetzliche Spielräume bei der Anwendung des Aufenthaltsgesetzes landeseinheitlich zugunsten eines Bleiberechts gut integrierter Flüchtlinge genutzt. 

Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek sagte: „Wer arbeitet und sich integriert, soll bleiben dürfen. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt, und entsprechend haben wir geliefert: Wir wollen denjenigen, die sich bereits seit vielen Jahren im Land aufhalten, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, einen rechtmäßigen Aufenthalt ermöglichen. Mit den landeseigenen Anwendungshinweisen setzen wir hier ergänzend an. Damit würdigen wir nicht nur die Leistung der Menschen, die Deutsch lernen, einen Beruf anstreben oder sich ehrenamtlich engagieren, sondern damit bereiten wir auch den Weg, im Hinblick auf die angekündigte Neuregelung des § 25b des Aufenthaltsgesetzes durch den Bund.“ 

 

Leitlinie von Humanität und Ordnung

Florian Hassler, Staatssekretär für politische Koordinierung und Europa im Staatsministerium, erklärte: „Wir folgen in unserer Flüchtlingspolitik der Leitlinie von Humanität und Ordnung. Mit dem neuen Erlass nutzen wir als Land alle unsere Spielräume, damit jene Geflüchtete ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten können, die seit vielen Jahren hier leben, Deutsch sprechen und gut integriert sind, die einen Arbeitsplatz haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Das ist nicht nur ein Gebot der Humanität, sondern es ist angesichts des sich zuspitzenden Fachkräftemangels auch im ureigenen Interesse unseres Landes. Denn in vielen Branchen – von der Gastronomie, über die Pflege bis zum produzierenden Gewerbe – wird händeringend nach Arbeitskräften gesucht. Deshalb kommen wir mit unserer neuen Regelung dem Wunsch vieler Unternehmen aus dem ganzen Land nach, die gefordert hatten, dass verdiente und gut integrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher in Deutschland nur geduldet waren, eine dauerhafte Bleibeperspektive bekommen.“

 

Härtefallkommission ist weiter ein wichtiger Baustein

Das geltende Ausländerrecht sieht vor, dass Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die Deutschland eigentlich verlassen müssen, bei nachhaltiger Integration unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht bekommen können. Bei der Gesetzesauslegung bestehen jedoch oft Spielräume. Vor diesem Hintergrund bilden die erlassenen Anwendungshinweise einen Leitfaden für die Ausländerbehörden zur Rechtsanwendung und Nutzung dieser Spielräume.

Inhaltlich bestimmen sie unter anderem welche Integrationsleistungen derart ins Gewicht fallen, dass sie zu einer Verkürzung des erforderlichen mehrjährigen Voraufenthaltes in Deutschland führen können. Aber auch im umgekehrten Fall ist geregelt, dass bei Vorliegen bestimmter Kriterien, insbesondere einer Straffälligkeit von einigem Gewicht, ein Ausländer nicht als integriert angesehen und ein Bleiberecht deshalb gerade nicht gewährt werden kann. 

Ein weiterer wichtiger Baustein für das Bleiberecht gut integrierter Ausländerinnen und Ausländern ist die Härtefallkommission unter Leitung von Landrat a.D. Klaus Pavel. Hier hat sich die Stattgabequote nachhaltig erhöht, und die Empfehlungen der Härtefallkommission werden nun in aller Regel umgesetzt. Das zeigt auch, dass sich die Landesregierung intensiv mit den individuellen Fällen auseinandersetzt, um dann Lösungen zu finden.

 

Vereinbarung im Koalitionsvertrag

Im aktuellen baden-württembergischen Koalitionsvertrag lautet der entsprechende Absatz wörtlich: „Für diejenigen [Geflüchtete], die viele Jahre im Land, nicht straffällig geworden und gut integriert sind, werden wir daher alle Möglichkeiten im Land nutzen, um ein Bleiberecht zu ermöglichen.

Dazu werden wir konkrete, landeseigene Anwendungshinweise erlassen: Entlang der Maxime ‚Wer arbeitet und sich integriert hat, soll bleiben dürfen‛ werden wir die Spielräume der Paragrafen 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes nutzen. Ziel ist es, diesen Geflüchteten nicht nur eine Duldung, sondern einen rechtmäßigen Aufenthalt zu ermöglichen. Um dies umzusetzen, werden wir die Anwendungshinweise mit einem landeseinheitlichen Kriterienkatalog verbinden.

Nachhaltige Integrationsleistungen sollen beispielsweise zugunsten einer Verkürzung der Voraufenthaltszeiten gewürdigt werden. Auf diese Weise schaffen wir Kompensationsmöglichkeiten und können Integrationsbemühungen konsequent belohnen. Das schafft Anreize, Deutsch zu lernen, die berufliche Integration voranzutreiben und sich sozial und ehrenamtlich zu engagieren. Die Klärung der Identität ist von entscheidender Bedeutung. Spielräume zugunsten Geflüchteter, die mitwirkungsbereit sind, sollen dabei im Rahmen der Ermessensentscheidungen berücksichtigt werden.“

In Bezug auf die Härtefallkommission enthält der Koalitionsvertrag insbesondere folgende Ausführungen: „In Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit ihrer Mitglieder und in Anerkennung ihrer Eigenschaft als Gnadeninstanz werden die Empfehlungen der Härtefallkommission in aller Regel umgesetzt. Nur in absoluten Ausnahmefällen, die wir klar bestimmen, wird ihrer Entscheidung nicht entsprochen. Unser Ziel ist eine hohe Stattgabequote, wie sie auch in anderen Bundesländern üblich ist.“

Anwendungshinweise des Landes Baden-Württemberg zu § 25b Aufenthaltsgesetz (PDF)