Fragen zum Thema „Ausbildung“

Stipendien für Flüchtlinge aus Syrien (alt!)

Das Land Baden-Württemberg stellt in den nächsten beiden Jahren jeweils 1,65 Millionen Euro zur Verfügung, um syrischen Flüchtlingen ein geeignetes Hochschulstudium zu finanzieren.

Es ist ein bisher einzigartiges Stipendienprogramm, das die baden-württembergische Landesregierung zusammen mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst ausgearbeitet hat. Flüchtlinge aus Syrien, die in ihrem Heimatland ein Studium begonnen haben oder die Voraussetzungen dafür mitbringen, sollen künftig an einer der Hochschulen im Land studieren können. Ausgeschrieben ist das Programm bereits, zum Wintersemester sollen die ersten syrischen Studierenden begrüßt werden.

Konzipiert hat das Programm das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg. „Wir wollen Bildungschancen eröffnen und dadurch Flüchtlingen zu einer erfolgreichen Integration verhelfen“, sagt die zuständige Ministerin Theresia Bauer. Derzeit leben in Baden-Württemberg etwa 11.000 syrische Flüchtlinge, knapp 5000 davon sind im Alter zwischen 18 und 34 Jahren. Geschätzte 25 Prozent haben einen akademischen Hintergrund. „Viele dieser Flüchtlinge werden hier im Land bleiben“, betont Theresia Bauer. „Deshalb braucht es klare Signale für eine ernst gemeinte Integration. Je eher diese gelingt, desto besser.“

Jeweils 1,65 Millionen Euro aus Sondermitteln stellt die Landesregierung für 2015 und 2016 zur Verfügung. In der ersten Runde sollen zunächst bis zu 50 besonders begabte syrische Flüchtlinge mit einem Stipendium gefördert werden, die ihre persönliche und fachliche Eignung in einem Auswahlgespräch darlegen können. „Es ist im Interesse aller, dass diese vielfach wertvollen Potenziale in unsere Gesellschaft aufgenommen und genutzt werden“, so die Wissenschaftsministerin.

Über die umfassende Beratung zu den Bildungsangeboten, die ein wesentlicher Bestandteil des Stipendienprogramms ist, soll zudem ein wesentlich breiterer Personenkreis von dem Angebot profitieren. So sollen mit den Mitteln unter anderem auch sprachliche Fortbildungen oder der Besuch eines Studienkollegs ermöglicht werden. Vorgesehen ist zudem eine fachliche Begleitung der Flüchtlinge während des Studiums. Gleichzeitig werden auch die Kosten für die Lernmittel und gegebenenfalls den Lebensunterhalt der Studierenden übernommen.

Welche beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Flüchtlinge?

Schulabschluss

Zunächst muss geklärt werden, ob das ausländische schulische Abschlusszeugnis hier anerkannt werden kann.

Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Berufliche Schulen bieten die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss sowie die Fachhochschulreife nachzuholen.

 

Hinweis: Um sich besser auf das Nachholen von Schulabschlüssen vorbereiten zu können, bieten verschiedene Bildungsträger, wie beispielsweise die Volkshochschulen, Vorbereitungskurse an.
Der Schulbesuch von Schulen, Abendschulen sowie Kollegs ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich.

 

Studium

Haben Asylsuchende, die in Deutschland studieren möchten, keine Hochschulzugangsberechtigung, besteht die Möglichkeit, einen Universitätsvorbereitungskurs an einem deutschen Studienkolleg zu besuchen.

Die Bewerbung um einen Studienplatz an der (Fach-)Hochschule erfolgt mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung entweder direkt bei der Hochschule oder zentral bei uni-assist e. V., der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerber.

Für ein Studium ist kein bestimmter Aufenthaltsstatus erforderlich.

Haben Asylsuchende keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, kann in vielen Fällen eine Finanzierung über Stiftungen, wie zum Beispiel dem Flüchtlings-Stipendienprogramm der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, erfolgen.

Informationsverbund Asyl & Migration

 

Beruf

Mit dem Programm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ hat die Landesregierung ein Projekt aufgelegt, das Flüchtlingen die Arbeitsmarktintegration erleichtert. Nach Feststellung der beruflichen Qualifikation bietet das Programm Hilfen bei der Sprachförderung, bei der Suche nach Praktikumsplätzen sowie beim Netzwerken.

Sozialministerium: Ausländische Abschlüsse und Qualifikationen

Anerkannte Asylbewerber können an einer berufsbezogenen ESF-Sprachförderung (ESF-BAMF-Programm) teilnehmen. Diese verbindet Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum miteinander.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Welche besondere Unterstützung brauchen Kinder und Jugendliche?

Etwa 20 Prozent der Flüchtenden, die in Baden-Württemberg ankommen, sind Kinder und Jugendliche. Der Anteil der Kinder bis sechs Jahre liegt bei acht Prozent.

Flüchtlinge im Kindergartenalter haben einen Rechtsanspruch darauf, einen Kindergarten oder eine Kindertageseinrichtung zu besuchen. Gegebenenfalls muss sich die Kommune um einen freien Platz kümmern.

Um das Angebot an Sprachförderung und Eltern-Kind- Programmen auszubauen, stellt das Land weitere Mittel bereit.

Nach dem Schulgesetz beginnt die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sechs Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland. Die Flüchtlingskinder kommen dabei an den Schulen zunächst in sogenannte Vorbereitungsklassen, bevor sie in die regulären Klassen integriert werden.

Gut zu wissen!

Die Vorbereitungsklassen sollen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen helfen, schnell Deutsch zu lernen. Ziel ist es, ihnen den Weg in die regulären Klassen zu ebnen. Die Vorbereitungsklassen werden zwischenzeitlich für alle Schularten angeboten, von der Grundschule bis zum Gymnasium.

Ehrenamtliche können den Kindern und Jugendlichen mit Hausaufgabenbetreuung und Sprachunterricht helfen.

Im Bereich der beruflichen Schulen besuchen Flüchtlinge im Rahmen der Berufsschulpflicht in der Regel Klassen des Vorbereitungsjahres Arbeit und Beruf (VABO-Klassen). Der Schwerpunkt liegt darauf, Deutsch zu lernen.

Beachten: Während des Aufenthalts in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung können weder Schule noch Kindergarten besucht werden. Das ist gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) des Landes erst im Rahmen der vorläufigen Unterbringung möglich.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche sind altersgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten wichtig. Dafür eignen sich vor allem die zahlreichen Vereine und Jugendhäuser mit ihren unterschiedlichen Freizeitangeboten (siehe Kapitel 11).

Praxistipps:

1. Basteln, malen und gestalten mit einer Kunsttherapeutin

2. Projekte wie zum Beispiel eine Fahrrad- oder Nähwerkstatt

3. Spielnachmittage, Vorlesestunden oder Theater spielen

4. Tanzkurse für verschiedene Altersgruppen

5. Internationale Gerichte kochen

6. Ausflüge in die nähere Umgebung

Prima Idee!

In Mannheim haben der örtliche Caritasverband und das Diakonische Werk mithilfe von Spendenden einen Spielraum für Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung gestaltet. Eine erfahrene Pädagogin betreut das Spielzimmer zusammen mit Müttern und Ehrenamtlichen.

Prima Idee!

Die Freiburger Initiative SCHLÜSSELMENSCH e. V. vermittelt Kontakte zwischen jungen Menschen, meist Studierenden, und Flüchtlingskindern. Ziel der Patenschaften ist es, den Kindern und Jugendlichen durch gemeinsame Freizeitgestaltung und Unterstützung in schulischen Belangen, Behörden- und Arztgängen neue Perspektiven in der Gesellschaft zu eröffnen.

Prima Idee!

Die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg fördert in Kooperation mit dem Ministerium für Integration und der Heidehof Stiftung pädagogisch betreute Freizeitangebote, die auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Fluchterfahrung eingehen. Der Fokus des Programms liegt auf der Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Stärken der Kinder in einem spielerischen Rahmen, um so die Integration zu unterstützen. In den nächsten drei Jahren werden insgesamt 28 Projekte in Baden- Württemberg gefördert.

Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Stiftung Kinderland unter Rubrik Programme/ Programme und Projekte/Pädagogische Freizeitangebote für Kinder mit Fluchterfahrung.

Welche sprachlichen Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Flüchtlinge? (alt!)

Bislang gibt es kein bundesweites Angebot kostenfreier Sprachkurse, das unmittelbar nach der Einreise verfügbar ist. Allerdings bieten viele Flüchtlingsarbeitskreise, gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände, Bildungsträger oder Kirchengemeinden Sprachkurse an.

Welche sprachlichen Vorkenntnisse die Flüchtlinge mitbringen und welchen Sprachkurs oder vielleicht sogar Alphabetisierungskurs sie benötigen, prüfen entweder die Mitarbeitenden der Sozialdienste (zum Beispiel Arbeiterwohlfahrt, Evangelische Gesellschaft) in den Unterkünften oder die Clearingstelle der zuständigen Stadt. In Clearingstellen beraten und informieren Mitarbeitende des Sozialamts Flüchtlinge und Asylsuchende.

 

Prima Idee!

Die Stadt Stuttgart bietet für Flüchtlinge, die im Stadtgebiet untergebracht sind, ergänzend zu den Integrationskursen Sprachkurse an. Die Anmeldung (derzeitige Gebühr: 20 Euro für 100 Stunden) erfolgt über die Clearingstelle der Stadt Stuttgart. Der Grundkurs besteht aus 200 Unterrichtsstunden und führt zum Erwerb des Sprachniveaus A1. Ein Ausbau der Kurse ist ab Herbst 2015 geplant. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.stuttgart.de/staedtische-deutschkurse.

 

An Integrationskursen dürfen nur bleibeberechtigte Personen teilnehmen. Sie müssen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zulassung beantragen. Sowohl das Jobcenter als auch die Ausländerbehörde können Ausländerinnen und Ausländer mit schlechten Deutschkenntnissen unter bestimmten Voraussetzungen zum Kursbesuch verpflichten.

Nähere Informationen zu den Integrationskursen und den Kursträgern sowie den Kosten erhalten Sie in der „Clearingstelle sprachliche Integration“ der betreffenden Stadt.

Die Integrationskurse des Bundes bestehen aus jeweils

→ einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse und

→ einem Orientierungskurs (60 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland.


Außerdem gibt es spezielle Integrationskurse mit bis zu 960 Unterrichtsstunden:

  • Alphabetisierungskurse
  • Frauenintegrationskurse
  • Elternintegrationskurse
  • Jugendintegrationskurse
  • Intensivkurse
  • Förderkurse
  • Berufsbezogene Sprachförderung


Weitere Informationen: www.bamf.de, Rubrik Willkommen in Deutschland/ Deutsch lernen/Integrationskurse/Spezielle Kursarten