Fragen zum Thema „Begleitung von Flüchtlingen“

Unterstützung für Flüchtlinge

Was kann ich tun, wenn ein Flüchtling traumatisiert zu sein scheint?

In Baden-Württemberg gibt es fünf Psychosoziale Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (PSZ), die sich auf die psychotherapeutische Beratung und Betreuung traumatisierter Flüchtlinge spezialisiert haben:

Ebenso können sich Flüchtlinge, die sich noch im Asylverfahren befinden, sowie Überlebende von Folter und deren Angehörige an das Kompetenzzentrum Psychotraumatologie wenden, ein Partnerprojekt der Universität Konstanz mit dem Verein vivo, das vom Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert wird.

Beachten: Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen hat sich die Nachfrage nach psychosozialer Beratung und Therapieplätzen verstärkt, sodass mehrmonatige Wartezeiten entstehen können.

Hinweis: 20 bis 40 Prozent der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge sind durch Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung, Vergewaltigung oder Folter traumatisiert. Sie sind seelisch, manchmal auch körperlich schwer verletzt und leiden unter vielfältigen Beschwerden, häufig in Form einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Diese kann sich in chronischen Schmerzzuständen, anhaltenden schweren Depressionen, Panikanfällen, Zwangsverhalten, Essstörungen und einem hohen Suizidrisiko äußern. Bei Kindern ist eine Traumatisierung schwerer zu erkennen. Anzeichen dafür können aggressives Verhalten, Zurückgezogenheit, Schlafstörungen oder Einnässen sein. Auffälligkeiten bei Kindern sollten über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Oft erfolgt eine Therapie unter Einbeziehung der Eltern.

Traumatisierte Flüchtlinge, auch Kinder, gehören in fachlich kompetente Hände. Sie sollten von einer hauptamtlichen Person betreut werden. Diese kann den Kontakt zu einem PSZ herstellen.

Gut zu wissen: Wenn Sie dennoch in diesem Bereich tätig sein und traumatisierte Flüchtlinge bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen möchten, wenden Sie sich an refugio stuttgart, Refugio Villingen-Schwenningen oder das BFU. Dort werden ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter gesucht, die eine entsprechende Einarbeitung und Betreuung erhalten.

Was sind die ersten Schritte für Flüchtlinge nach ihrer Ankunft?

Von ihrer Ankunft an benötigen Flüchtlinge immer wieder Unterstützung in verschiedenen Situationen. Eine kontinuierliche Betreuung durch Ehrenamtliche ist daher wünschenswert.

Um gezielt helfen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren, wer in der Unterkunft wohnen wird:

  • Woher kommen die zu erwartenden Flüchtlinge?
  • Welche Sprache sprechen sie?
  • Welche Religion haben sie?
  • Sind es Familien mit Kindern oder Alleinstehende?
  • Warum haben sie ihre Heimat verlassen?

Beachten: Fragen Sie die Neuankömmlinge, was sie brauchen und welche Art der Unterstützung sie möchten. Entscheiden Sie nichts über ihren Kopf hinweg. Gehen Sie auf persönliche Bedürfnisse ein.

Die Flüchtlinge werden vor Ort von hauptamtlichen Betreuern und Vertretern der Unterbringungsbehörde empfangen. Sie zeigen ihnen die Wohnräume, geben ihnen ihre Erstausstattung (Bettzeug, Handtücher, Geschirr und Töpfe) und informieren sie über die Anmeldeformalitäten. Anschließend müssen die Asylsuchenden zur Anmeldung ins Rathaus. Bei Ehepaaren reicht es, wenn ein Ehepartner hingeht, Kinder (auch erwachsene) müssen anwesend sein.

Das wird benötigt:

  • Antrag auf Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG, erhält man im Rathaus)
  • Zuweisungsbescheid (teilt den Asylsuchenden einem bestimmten Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zu)
  • Aufenthaltsgestattung aller Familienmitglieder

Folgendes passiert:

  • Die neue Adresse wird in der Aufenthaltsgestattung vermerkt.
  • Der Asylsuchende erhält den Bewilligungsbescheid über die ihm zustehenden Leistungen nach AsylbLG.
  • Das Taschengeld für den aktuellen Monat wird ausgezahlt.

Falls ein Arzt benötigt wird, sollte dies mitgeteilt werden. Bei Bedarf erhält der Asylsuchende einen Krankenschein vom Sozialamt. Krankenscheine für den Kinderarzt und Zahnarzt gibt es extra.

Hinweis: Ehrenamtliche sollten die Asylsuchenden begleiten, beim Ausfüllen der Anträge helfen und das System der Krankenscheine erklären.

Bis zur Entscheidung über den Ausgang des Asylantrags müssen die Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. In den ersten drei Monaten dürfen sie nicht arbeiten.

Praxistipps:

1. Asylsuchende sollten immer die aktuellen Aufenthaltspapiere bei sich tragen! Sonst drohen Strafanzeige und Geldstrafe.

2. Bei einer Adressänderung muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sofort informiert werden.

3. Jeder Antragsteller hat das Recht, von allen eingereichten Dokumenten, Beweisen etc. eine Kopie zu erhalten. Von erhaltenen Dokumenten und Behördenschreiben ebenfalls Kopien erstellen.

4. Alle Unterlagen in einem Ordner sorgfältig aufbewahren.

Welche besondere Unterstützung brauchen Kinder und Jugendliche?

Etwa 20 Prozent der Flüchtenden, die in Baden-Württemberg ankommen, sind Kinder und Jugendliche. Der Anteil der Kinder bis sechs Jahre liegt bei acht Prozent.

Flüchtlinge im Kindergartenalter haben einen Rechtsanspruch darauf, einen Kindergarten oder eine Kindertageseinrichtung zu besuchen. Gegebenenfalls muss sich die Kommune um einen freien Platz kümmern.

Um das Angebot an Sprachförderung und Eltern-Kind- Programmen auszubauen, stellt das Land weitere Mittel bereit.

Nach dem Schulgesetz beginnt die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sechs Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland. Die Flüchtlingskinder kommen dabei an den Schulen zunächst in sogenannte Vorbereitungsklassen, bevor sie in die regulären Klassen integriert werden.

Gut zu wissen!

Die Vorbereitungsklassen sollen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen helfen, schnell Deutsch zu lernen. Ziel ist es, ihnen den Weg in die regulären Klassen zu ebnen. Die Vorbereitungsklassen werden zwischenzeitlich für alle Schularten angeboten, von der Grundschule bis zum Gymnasium.

Ehrenamtliche können den Kindern und Jugendlichen mit Hausaufgabenbetreuung und Sprachunterricht helfen.

Im Bereich der beruflichen Schulen besuchen Flüchtlinge im Rahmen der Berufsschulpflicht in der Regel Klassen des Vorbereitungsjahres Arbeit und Beruf (VABO-Klassen). Der Schwerpunkt liegt darauf, Deutsch zu lernen.

Beachten: Während des Aufenthalts in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung können weder Schule noch Kindergarten besucht werden. Das ist gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) des Landes erst im Rahmen der vorläufigen Unterbringung möglich.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche sind altersgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten wichtig. Dafür eignen sich vor allem die zahlreichen Vereine und Jugendhäuser mit ihren unterschiedlichen Freizeitangeboten (siehe Kapitel 11).

Praxistipps:

1. Basteln, malen und gestalten mit einer Kunsttherapeutin

2. Projekte wie zum Beispiel eine Fahrrad- oder Nähwerkstatt

3. Spielnachmittage, Vorlesestunden oder Theater spielen

4. Tanzkurse für verschiedene Altersgruppen

5. Internationale Gerichte kochen

6. Ausflüge in die nähere Umgebung

Prima Idee!

In Mannheim haben der örtliche Caritasverband und das Diakonische Werk mithilfe von Spendenden einen Spielraum für Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung gestaltet. Eine erfahrene Pädagogin betreut das Spielzimmer zusammen mit Müttern und Ehrenamtlichen.

Prima Idee!

Die Freiburger Initiative SCHLÜSSELMENSCH e. V. vermittelt Kontakte zwischen jungen Menschen, meist Studierenden, und Flüchtlingskindern. Ziel der Patenschaften ist es, den Kindern und Jugendlichen durch gemeinsame Freizeitgestaltung und Unterstützung in schulischen Belangen, Behörden- und Arztgängen neue Perspektiven in der Gesellschaft zu eröffnen.

Prima Idee!

Die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg fördert in Kooperation mit dem Ministerium für Integration und der Heidehof Stiftung pädagogisch betreute Freizeitangebote, die auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Fluchterfahrung eingehen. Der Fokus des Programms liegt auf der Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Stärken der Kinder in einem spielerischen Rahmen, um so die Integration zu unterstützen. In den nächsten drei Jahren werden insgesamt 28 Projekte in Baden- Württemberg gefördert.

Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Stiftung Kinderland unter Rubrik Programme/ Programme und Projekte/Pädagogische Freizeitangebote für Kinder mit Fluchterfahrung.

Welche finanzielle Unterstützung steht Flüchtlingen zu?

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt neben der Unterbringung auch Leistungen für Hausrat, Ernährung, Kleidung und Körperpflege. Im Juni 2014 hat sich das Bundeskabinett auf eine Reform des AsylbLG geeinigt, sodass die Leistungssätze erhöht wurden.

Alleinstehende Erwachsene erhalten:

  • Zur Sicherung des physischen Existenzminimums, wie Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung, Schuhe, Wohnen, Energie und Gesundheitspflege, 216 Euro.
  • Zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums, zum Beispiel für Verkehr, Freizeit, Bildung, Nachrichtenübermittlung sowie andere Waren und Dienste, 143 Euro.

Bewohnerinnen und Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft erhalten die Leistungen für Wohnung, Energie und Wohnungsinstandhaltung als Sachleistung.

Im Krankheitsfall wird die erforderliche ärztliche oder zahnärztliche Behandlung übernommen – allerdings nur im Sinne einer Notfallversorgung –, einschließlich der benötigten Arznei- und Verbandmittel. Den für die Behandlung notwendigen Krankenschein erhalten die Flüchtlinge in der Unterkunft von der Unterkunftsverwaltung, die auch die Arztbesuche regelt.

Werdende Mütter und Wöchnerinnen erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung sowie Hebammenhilfe. Zudem kann ein Antrag auf Mehrbedarf für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung gestellt werden.

Hinweis: Asylsuchende sind aufgrund ihres geringen Einkommens berechtigt, in Tafelläden Lebensmittel, Haushaltswaren und Textilien einzukaufen. Im Büro des jeweiligen Tafelladens können sie einen Tafelausweis beantragen. Dafür brauchen sie eine Bestätigung vom Sozialamt, dass sie Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter Landesverband der Tafeln in Baden-Württemberg e. V.

Adressen für günstiges Einkaufen findet man im Internet zum Beispiel unter den Schlagworten Diakonie, Caritas oder Sozialkaufhaus.

Asylbewerber verfügen häufig nicht über die erforderlichen Ausweispapiere, die sie für eine Kontoeröffnung benötigen. Mit einer Aufenthaltsgestattung kann jedoch ein Konto eröffnet werden, da diese für die Dauer des Asylverfahrens der Ausweispflicht genügt.

Beachten: Seit Anfang April 2015 ist eine Kontoeröffnung mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung möglich, auch wenn diese den Zusatz enthält, dass die Personalien auf den Angaben der Inhaberin oder des Inhabers beruhen.

Bisher lag es im Ermessen der Banken, nach Prüfung der Legitimation und der Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes, eine Kontoeröffnung zu gewähren. Häufig wurde dies unter Hinweis auf das Geldwäschegesetz verweigert.

Wer ist Ansprechpartner für die Flüchtlinge bei Problemen?

Direkte Ansprechpartner sind die Leitung der Unterkunft, die Mitarbeitenden des jeweiligen Betreuungsverbandes oder auch ehrenamtlich Engagierte vor Ort, die als Lotsen helfen können. Um die Qualität für Flüchtlinge in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs) zu sichern und weiter zu verbessern, wurde ein Ombudswesen eingeführt. Eine vom Ministerrat für ganz Baden-Württemberg berufene ehrenamtliche Ombudsperson mit Sitz im Ministerium für Integration wird von weiteren ehrenamtlich Engagierten in den jeweiligen LEAs unterstützt. Die Ombudsperson kann helfen, wenn Flüchtlinge, Nachbarn oder Ehrenamtliche Probleme haben, die sie nicht anderweitig klären können. Die Asylverfahrensbegleitung gehört nicht zu ihren Aufgaben. (siehe Kapitel 2, Seite 25)

Weitere Anlaufstellen:

  • Für die Asylverfahrensbegleitung und sonstige persönliche Anliegen und Probleme der Flüchtlinge sind die jeweiligen Sozialarbeiterinnen und -arbeiter der Flüchtlingsunterkunft Ansprechpartner.
  • Vielerorts haben sich Asylarbeitskreise gebildet und unterstützen die Flüchtlinge und die ehrenamtlich engagierten Initiativen. Der Arbeitskreis Asyl Stuttgart, ein Zusammenschluss von ehrenamtlich Engagierten verschiedener Flüchtlingsinitiativen im Großraum Stuttgart, bietet zum Beispiel Flüchtlingen Einzelberatung in allen für sie relevanten Lebensfragen an. Zudem tritt der Arbeitskreis bei Politik und Behörden als Fürsprecher für Flüchtlinge und Ehrenamtliche ein.

Weitere Informationen:

www.ak-asyl-stuttgart.de

www.fluechtlingsrat-bw.de

www.diakonie-wuerttemberg.de, Rubrik Rat & Hilfe/Menschen mit Migrationshintergrund

www.diakonie-baden.de, Rubrik Rat & Hilfe/Migration

www.ekiba.de/migration, Rubrik Beratung/Flüchtlingsberatung

Wie kann ich bei der Wohnungssuche unterstützen?

Sobald über ihren Asylantrag endgültig entschieden ist oder aber nach zwei Jahren Aufenthalt in einer vorläufigen Unterbringung, dürfen Asylsuchende in eine eigene Wohnung umziehen. Kontingentflüchtlinge dürfen sich sofort eine Wohnung suchen. Aufgrund der in vielen Städten angespannten Wohnungslage, der unter Umständen unzureichenden Deutschkenntnisse der Flüchtlinge, ihrer eingeschränkten finanziellen Mittel und etwaiger Vorbehalte von Vermieterinnen und Vermietern gestaltet sich die Wohnungssuche oft schwierig. Eine kontinuierliche Begleitung durch Ehrenamtliche ist für die Flüchtlinge eine große Hilfe.

 

So gehen Sie am besten vor:

1. Halten Sie engen Kontakt zur Unterkunftsleitung, damit Sie umgehend erfahren, wer berechtigt ist, aus der GU auszuziehen.

2. Erfragen Sie den bevorzugten Wohnort, die Wohnungsgröße und individuelle Wünsche. Legen Sie sich eine entsprechende Tabelle an.

3. Lassen Sie sich von den Flüchtlingen schriftlich bestätigen, dass Sie für sie nach einer Wohnung suchen dürfen.

4. Falls die Flüchtlinge Sozialleistungen beziehen: Erkundigen Sie sich beim Jobcenter oder der zuständigen Behörde nach der Obergrenze für Miete und Kaution, die übernommen werden. Diese ist in jeder Kommune unterschiedlich.

5. Der Flüchtling sollte sich beim Jobcenter oder der zuständigen Behörde einen Maklerschein besorgen. Er garantiert, dass die Maklerprovision (bis zur jeweiligen Höchstgrenze) übernommen wird.

6. Der Flüchtling sollte sich bei der zuständigen Behörde, zum Beispiel dem Amt für Liegenschaften und Wohnen, einen Wohnberechtigungsschein besorgen. Damit hat er Anspruch auf eine Sozialwohnung und kann sich bei der Kommune und den Wohnungsbaugesellschaften auf die Wartelisten setzen lassen.

7. Werten Sie die örtliche Presse nach Wohnungsangeboten aus, rufen Sie im Auftrag der Flüchtlinge die Vermieterinnen und Vermieter an, antworten Sie auf Chiffre-Anzeigen.

8. Werten Sie Online-Portale (zum Beispiel ImmobilienScout24) nach Angeboten aus.

9. Weisen Sie auf der Internetseite des Flüchtlingsarbeitskreises auf aktuelle Wohnungsgesuche hin.

10. Machen Sie gute Öffentlichkeitsarbeit: Gerade in kleineren Kommunen bietet es sich an, in der Zeitung von den Flüchtlingen zu erzählen und auf ihre aktuelle Wohnungssuche aufmerksam zu machen. Persönliche Geschichten wecken die Bereitschaft der Mitmenschen, sich zu engagieren.

11. Setzen Sie auf Mundpropaganda: Fragen Sie im Freundes- und Bekanntenkreis nach leer stehenden Wohnungen. Erzählen Sie von Ihrer Arbeit und von den Menschen, denen Sie helfen.

12. Begleiten Sie die Flüchtlinge bei einer Wohnungsbesichtigung. Nehmen Sie gegebenenfalls jemanden mit, der dolmetschen kann.

 

Prima Idee!

Die Berliner Initiative „Zusammenleben Willkommen“ hat eine Internetplattform ins Leben gerufen, auf der bundesweit WG- und andere Privatzimmer für Flüchtlinge vermittelt werden. Jeder, der ein Zimmer zur Verfügung stellen möchte, kann es dort anmelden. Ein externer Partner, der in der jeweiligen Stadt mit Flüchtlingen zusammenarbeitet, sucht dann nach einer passenden Person.

Wie sind Flüchtlinge versichert?

Sofern Flüchtlinge arbeiten, sind sie normal in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Flüchtlinge mit einem Schutzstatus fallen unter das Sozialgesetzbuch (SGB) II („Hartz-IV-Leistungen“) beziehungsweise unter das Recht der Sozialhilfe (SGB XII). Die Sozialleistungen, die Asylsuchende und Geduldete erhalten, richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das unter anderem auch die medizinische Versorgung regelt. Sofern sie nicht eine private Versicherung abgeschlossen haben, sind Asylsuchende in der Regel nicht haftpflicht- oder unfallversichert.

 

In der Freizeit

Asylsuchende, die anderen einen Schaden zufügen, sind grundsätzlich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung besteht jedoch nicht.


Beachten: Die Aufnahmebehörden sind nicht verpflichtet, von Asylsuchenden verursachte Schäden auszugleichen!

Das heißt, Freizeitaktivitäten von Flüchtlingen und Asylsuchenden beinhalten immer ein gewisses Risiko.

 

Bei der Arbeit

Asylsuchende dürfen Arbeitsgelegenheiten für 1,05 Euro je Stunde nur bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern annehmen. In dieser Zeit sind sie versichert. Die Haft- und die Unfallversicherungspflicht liegen beim Träger.

 

Gut zu wissen!

Um Flüchtlingen einen gewissen Spielraum an Aktivitäten zuzugestehen, übernehmen die Verbände im Landessportverband (LSV) Baden-Württemberg in der Zeit der aktiven Sportausübung in Sportvereinen die Unfall- und Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge und Asylsuchende.

Wie und wo wird der Asylantrag gestellt?

Jeder, der in seiner Heimat verfolgt wird, kann in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen, wenn er auf direktem Weg einreist. Sonst muss er den Antrag in dem Land der Europäischen Union stellen, über das er eingereist ist. Nach dem Dublin III-Abkommen der Europäischen Union ist in der Regel immer der Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, über den die EU betreten wurde.

 

Allgemeine Notsituationen wie Armut oder Bürgerkrieg berechtigen nicht zum Asyl.

 

In den Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge (unter anderem Karlsruhe, Meßstetten und Ellwangen) können die Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Es müssen alle persönlichen Dokumente wie Pass und Geburtsurkunde sowie Unterlagen, die Informationen über den Reiseweg enthalten, abgegeben werden. Ebenso erfolgt ein Gesundheitscheck.

 

Der Asylantrag muss persönlich gestellt werden.

 

Nach Registrierung des Asylantrags erhält der Flüchtling eine Aufenthaltsgestattung, die neben den Personalien ein Foto, das Datum, das Aktenzeichen und eine Wohnsitzauflage enthält. Die Aufenthaltsgestattung wird befristet erteilt.

Für die Bearbeitung des Asylantrages wird der Flüchtling von einem Mitarbeitenden des BAMF persönlich befragt. Den Termin für diese Anhörung erhält man schriftlich, er findet in der Regel innerhalb von drei Monaten statt.

Bei der Anhörung muss der Antragstellende schildern, wie und warum er verfolgt wird. Die Beurteilung dieser Befragung entscheidet darüber, ob er Asyl erhält oder nicht.

 

Praxistipps:

1. Kontakt mit einer Flüchtlingsberatungsstelle aufnehmen und gut vorbereitet in die Anhörung gehen.

2. Asylsuchende haben ein Recht darauf, in ihrer Muttersprache angehört zu werden. Dafür wird ein Dolmetscher gestellt.

3. Asylsuchende können auch auf eigene Kosten einen geeigneten Sprachvermittler hinzuziehen.

4. Asylsuchende können von einem Beistand oder einem Rechtsanwalt begleitet werden.

 

Wenn man zum Anhörungstermin nicht erscheint, kann der Asylantrag abgelehnt werden.


Weitere Informationen: Eine Hilfe zur Vorbereitung der Anhörung finden Sie beim Flüchtlingsrat BW (PDF).

Wie verständige ich mich mit Flüchtlingen?

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Flüchtlinge schnell Grundkenntnisse in der deutschen Sprache erwerben, oder es in den Unterkünften bereits Asylsuchende gibt, die schon so gut Deutsch sprechen, dass sie übersetzen können. Ein großer Teil der Flüchtlinge spricht auch Englisch. Eine weitere Alternative ist der sogenannte „Dolmetscher-Pool“ von rund 200 Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die auf über 100 Sprachen übersetzen können:

  • Das „Dolmetscherverzeichnis der Gerichtsdolmetscher“ gilt für ganz Baden-Württemberg und ist bei jedem Gericht zu beziehen.
  • Die Adresse der bundesweiten Dolmetscher- und Übersetzerbank lautet: www.gerichts-dolmetscher.de.

Aus diesen Listen können Übersetzer angefordert werden. Die Kosten werden vom jeweils zuständigen Amt getragen, wenn der Dolmetscher zu Behörden- und Verwaltungsgängen des Flüchtlings benötigt wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.justizportal-bw.de.

 

Beachten: Dolmetschertätigkeiten bei Konflikten im Wohnheim oder bei privatem Bedarf werden nicht bezahlt.


Kinder sollten nicht in jedem Fall als Dolmetscher fungieren, da nicht alle Gesprächsinhalte für sie geeignet sind.


Um die Verständigung der Flüchtlinge zu unterstützen, eignen sich Gesprächskreise oder Rollenspiele mit Alltagsfragen zu den Themen:

  • Behördengänge
  • Bewerbungen
  • Verkehr und Infrastruktur
  • Arztbesuche
  • Schulgespräche
  • Einkaufen

Die Lernangebote sollten sich an den Bedürfnissen und der Lebenswelt der Flüchtlinge orientieren, preisgünstig, gut zu erreichen, ohne Altersbeschränkung sowie für alle Interessenten zugänglich sein. Achten Sie bei den Angeboten darauf, dass eine Kinderbetreuung organisiert ist, sodass auch Mütter mit kleinen Kindern daran teilnehmen können.

Status

Auf welche kulturellen Besonderheiten muss ich achten? (alt!)

Kulturelle Unterschiede können zu Situationen führen, die von Unsicherheit und Missverständnissen gezeichnet sind und eskalieren können. Für ein gelungenes Miteinander sind Sensibilität und gegenseitiger Respekt unverzichtbar. Auch ein bestimmtes Maß an interkultureller Kompetenz ist wichtig.

 

Prima Idee!

Das Diakonische Werk Baden bietet in Kooperation mit dem Evangelischen Oberkirchenrat Karlsruhe die Weiterbildung „Mitten im Leben – Fit durch interkulturelles Training“ an. Das kostenlose Training ist für Ehrenamtliche und Hauptamtliche gedacht und wird in vier Tagesseminaren durchgeführt. Es kann von Einzelpersonen oder Gruppen gebucht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.fitinterkulturell.de.

 

Die Thematik Interkulturelle Kompetenz und/oder Interkulturelle Kommunikation ist meist als Modul in Weiterbildungsangeboten für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe eingebunden. So auch im „Kurs für ehrenamtliche Flüchtlingsbegleiter“ in Korntal-Münchingen bei Stuttgart. Dieser wird von Ehrenamtlichen organisiert und besteht aus sieben Einheiten, eine davon mit dem Inhalt „Interkulturelle Kommunikation“.


Der Kurs wird unter anderem unterstützt von dem Freundeskreis Asyl Korntal, dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und der Stiftung Hoffnungsträger.


Weitere Informationen: aktiv.fluechtlingsrat-bw.de, Rubrik Fortbildungen

 

Die Stadt Karlsruhe bietet eine eintägige Weiterbildungsveranstaltung „Interkulturelle Kompetenz“ für Ehrenamtliche mit folgenden Inhalten an:

  • Ein genauer Blick auf unsere Herkunftskultur
  • Was ist eigentlich Fremdheit?
  • Begriffsdefinition
  • Unterschiede in Mimik, Gestik, Wortwahl
  • Kulturelle Unterschiede & Gemeinsamkeiten


Weitere Informationen:www.karlsruhe.de, Rubrik Stadt & Verwaltung/ Bürgerengagement/Mitwirkung und Engagement/ Fortbildungsprogramm

 

Das Europäische Institut für Migration, Integration und Islamthemen (EIMI) der Akademie für Weltmission in Korntal-Münchingen bietet eine kostenpflichtige, modulare und zertifizierte Ausbildung zum Integrationsbegleiter an. Die Ausbildung umfasst neun Tagesseminare, man kann jedoch auch einzelne Tage belegen. Anmeldung und Einstieg sind jederzeit möglich.

Weitere Informationen:www.awm-korntal.eu, Rubrik Seminare und Ausbildungen

 

Beachten:

Es gibt keine pauschalen Ratschläge für bestimmte Kulturkreise. Es ist durchaus angebracht, den Neuankömmlingen das Angebot zu machen, sie zum

Können Familienangehörige nach Deutschland nachkommen?

Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz. Das Recht, Ehepartner oder Kinder aus dem Fluchtland nachkommen zu lassen, haben jedoch nur Personen mit einem Aufenthaltstitel (zum Beispiel anerkannte Flüchtlinge). Menschen, die etwa wegen einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht abgeschoben werden können und nur eine Duldung haben, besitzen kein Recht auf Familiennachzug.

 

Voraussetzungen für den Familiennachzug:

  • Es liegt kein Ausweisungsgrund vor.
  • Besitz einer Niederlassungserlaubnis, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EU oder einer Blauen Karte EU.
  • Es ist ausreichender Wohnraum für die Familie vorhanden.
  • Der Lebensunterhalt der Familienangehörigen, inklusive Krankenversicherung, ist aus eigenen Mitteln gesichert.

 

Beachten:

Bei Asylberechtigten und politischen Flüchtlingen kann hierauf verzichtet werden, wenn der Antrag auf Familienzusammenführung bei der deutschen Auslandsvertretung innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung gestellt wird. In diesem Fall muss auch kein ausreichender Wohnraum nachgewiesen werden.

 

Hinweis:

Der DRK-Suchdienst berät und unterstützt in Deutschland lebende Flüchtlinge in allen Fragen einer Familienzusammenführung und hilft bei der weltweiten Suche nach Angehörigen.

Unterstützung beim Thema Familiennachzug erhalten Flüchtlinge auch in den Flüchtlingsberatungsstellen von Diakonie und Caritas.

Was mache ich bei Anfeindungen oder Übergriffen?

Vorurteile gegenüber Asylsuchenden sind in der Bevölkerung immer wieder zu finden. Durch den aktuellen Anstieg der Zahl von Asylsuchenden gibt es zudem öffentliche Diskussionen über Flüchtlinge. Diese können dabei Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt sein.

 

Das kann ich tun:

  • Nicht zulassen, dass sich in Gesprächen über Ausländerinnen, Ausländer oder Flüchtlinge in verletzender Weise geäußert wird. Darauf hinweisen, dass niemand ohne Grund seine Heimat verlässt.
  • Sich mit Leserbriefen gegen rassistische Aktionen oder diskriminierende Berichterstattung in der Zeitung wenden.
  • Gelegenheiten schaffen, bei denen sich Flüchtlinge und Anwohner begegnen und verständigen können.
  • Die Polizei zu einem Gespräch in die Gemeinschaftsunterkunft oder den Arbeitskreis einladen, um so Flüchtlingen eventuell vorhandene Ängste zu nehmen.
  • Strafanzeige stellen oder sich an Antidiskriminierungsbüros wenden, wenn rechtsextremistische Lieder, Computerspiele oder Zeitschriften kursieren.

 

Prima Idee!

Wenn ich Zeugin oder Zeuge von Gewalt gegen Ausländer werde: Präsenz zeigen. Deutlich machen, dass man, den eigenen Möglichkeiten entsprechend, gewillt ist, einzugreifen. Bereits eine Aktion verändert die Situation und kann andere dazu anregen, auch einzugreifen und zu helfen.


Wenn ich selbst bedroht oder angegriffen werde: Sofort die Polizei alarmieren.

Welchen Status können Flüchtlinge haben?

Flüchtlinge im Alltag zu begleiten bedeutet auch, formale Gegebenheiten zu akzeptieren. Der jeweilige Rechtsstatus der Ihnen anvertrauten Flüchtlinge spielt dabei eine entscheidende Rolle. Grundkenntnisse über die verschiedenen rechtlichen Regelungen sind sehr hilfreich, denn die Rechtslage ist kompliziert und wird kontinuierlich fortgeschrieben.


Flüchtlinge sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen, die aus politischen Gründen oder wegen ihrer Rasse, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland bedroht sind. Bei einem Ausländer, der nach Deutschland einreist und um Asyl ersucht oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft beansprucht, wird geprüft, ob er hier Schutz vor Verfolgung erhält. Die Asylsuchenden werden in einer sogenannten Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) untergebracht, wo sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag stellen können. Während des Asylverfahrens, das vom BAMF durchgeführt wird, ist der Antragsteller im Besitz einer Aufenthaltsgestattung und gilt als Asylbewerber oder Asylsuchender.


Im Asylverfahren prüft das BAMF, ob die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Anerkennung als Asylberechtigter, in Betracht kommt. Hilfsweise wird geprüft, ob im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht oder Abschiebungsverbote bestehen, weil zum Beispiel im Zielstaat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.


Geduldete Flüchtlinge können bis auf Weiteres in Deutschland bleiben. Mit einer Duldung ist jedoch kein Aufenthaltstitel verbunden, die Abschiebung wird nur vorübergehend ausgesetzt. Sobald das Abschiebungshindernis wegfällt, droht die Abschiebung. Dennoch kann sich der Zustand einer Duldung über mehrere Jahre hinziehen, sodass Integrationsmaßnahmen wie zum Beispiel Sprachkurse oder Schulbesuche möglich sind.


Das Recht auf Asyl nach Art. 16a GG setzt voraus, dass der Asylsuchende im Falle der Rückkehr in das Land seiner Staatsangehörigkeit oder als Staatenloser in das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts einem schwerwiegenden Eingriff in Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein wird.


Gründe dafür können sein:

  • politische Verfolgung
  • religiöse Grundentscheidung
  • unveränderbare Merkmale, die sein Anderssein prägen (zum Beispiel Nationalität)


Außerdem muss er ohne Umwege nach Deutschland eingereist sein und hier einen Antrag gestellt haben. Unabhängig von einem Asylverfahren können die oberste Landesbehörde und das Bundesministerium des Inneren im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion aus einer Krisenregion ein Kontingent, also eine Anzahl von Menschen, ohne Prüfungsverfahren aufnehmen. Diese sogenannten Kontingentflüchtlinge unterliegen nicht den Beschränkungen von Asylsuchenden, sondern erhalten sofort eine Aufenthaltserlaubnis, die für eine bestimmte Zeit gilt, meist zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

Asylsuchende, deren Verfahren mit einem positiven Bescheid beendet wurde, werden als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis sowie den blauen Flüchtlingspass der Genfer Flüchtlingskonvention.

Für Menschen, die weder als Flüchtling anerkannt sind noch Asyl erhalten, gibt es noch die Möglichkeit des subsidiären (vorübergehenden) Schutzes. Dieser Aufenthaltsstatus wird zum Beispiel gewährt, wenn im Heimatland Folter, Todesstrafe oder Gefahr durch einen bewaffneten Konflikt drohen. Dann gilt ein Abschiebungsverbot und die betreffende Person erhält zunächst eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, die bei Fortbestehen der Gefährdungslage verlängert werden muss.

Ein Migrant ist jeder Mensch, der an einen anderen Ort zieht, innerhalb eines Landes oder über Staatsgrenzen hinweg. Migration geschieht aus politischen, vorwiegend jedoch aus wirtschaftlichen Aspekten. Im Aufenthaltsgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Nicht- EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, zum Beispiel als Studierende oder als internationale Fachkräfte (zum Beispiel Blaue Karte EU), aus familiären oder humanitären Gründen (Letzteres in der Regel nur nach positiver Entscheidung im Asylverfahren).

Wie können Flüchtlinge mit Familienangehörigen und Freunden Kontakt halten?

Für Flüchtlinge sind Mobiltelefone keine Statussymbole, sondern die einzige Möglichkeit, telefonisch oder per Internet mit Angehörigen und Freunden in Kontakt zu bleiben. In vielen Flüchtlingsunterkünften in Baden-Württemberg gibt es aus Haftungsgründen momentan noch keinen Internetzugang. Aktuell wird jedoch daran gearbeitet, dass kostenloses WLAN flächendeckend in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Kontaktmöglichkeiten:

  • Internetcafés bieten die Möglichkeit, auch per Skype Kontakt mit den Angehörigen zu halten.
  • In Bibliotheken kann man das Internet in der Regel kostenlos nutzen, meistens jedoch zeitlich beschränkt.
  • Wer es sich leisten kann, kann sich über geeignete Handytarife ins Internet einloggen.

 

Prima Idee!

Der Verein Freifunk Stuttgart hat bereits einigen Flüchtlingsunterkünften in Stuttgart und Umgebung zu einem WLAN-Anschluss verholfen.

Willkommenskärtchen: Kleine Begleiter durch den Alltag

Die Stadt Ravensburg hat zusammen mit dem Verein Tavir Willkommenskärtchen und ein Zeigebuch entwickelt, um Flüchtlingen den Start in das neue Leben zu erleichtern. Zwischenzeitlich wollen auch zahlreiche andere Kommunen und Einrichtungen das Material nutzen.

Auf den ersten Blick sind es Selbstverständlichkeiten, die auf den Kärtchen zu sehen sind. Sie zeigen, dass man bei Rot an der Ampel stehen bleibt, dass an Fasching Masken und Kostüme getragen werden, dass Frauen und Männer in Deutschland die gleichen Rechte haben, Kinder zur Schule gehen müssen und der Müll hierzulande getrennt wird. „Für uns sind das alles ganz normale Dinge des Alltags. Für viele Flüchtlinge ist es etwas ganz Neues, dass sie noch nicht kennen“, sagt Stefan Goller-Martin vom Amt für Soziales und Familie der Stadt Ravensburg.

Gedacht sind die Themen-Karten in erster Linie als Anleitung und Hilfestellung für die vielen Ehrenamtlichen, um ihnen auf diese praktische Weise zu erleichtern, mit den Asylbewerbern ins Gespräch zu kommen. „Mit diesem Kommunikationsmittel können sie erklären und zeigen, wie das Leben in Oberschwaben funktioniert, was unsere Kultur und Gesellschaft ausmacht“, sagt Goller-Martin. 47 solcher Willkommenskärtchen kann die Stadtverwaltung den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nun an die Hand geben, was sich zwischenzeitlich schon vielfach bewährt hat, wie Goller-Martin betont. Konzipiert und entwickelt worden sind die unterschiedlichen Motive vom türkischen Akademikerverein Tavir, dessen Mitglieder sich schon seit vielen Jahren für Integration einsetzen. „Wir haben versucht, Dinge des Alltags so einfach wie möglich zu erklären“, sagte der Vorsitzende Yalçın Bayraktar.

Um auch den Flüchtlingen selber etwas in die Hand geben zu können, hat die Stadt Ravensburg gleichzeitig noch das Zeigebuch „point it for refugees“ entwickeln lassen. Es basiert auf den bereits bekannten Reisebildwörterbüchern für Touristen, einer praktischen Verständigungshilfe im Ausland. Nun hat der Dieter Graf Verlag für Ravensburg eine Sonderedition für Flüchtlinge aufgelegt, die auf 64 Seiten Fotos von Alltagssituationen, Lebensmitteln und wichtigen Gebrauchsgegenständen zeigt. „Wenn einem die Worte noch fehlen, ist dieses Büchlein ein überaus praktischer Begleiter“, sagt Sozialamtsleiter Goller-Martin.

Jeder Flüchtling im Gebiet der Stadt Ravensburg und im Bodenseekreis soll künftig bei seiner Ankunft in der neuen Heimat ein solches Zeigebuch bekommen, das bewusst möglichst klein gehalten wurde, damit es in jede Hemdtasche passt, so Goller-Martin. Knapp 180 Flüchtlinge leben derzeit alleine im Stadtgebiet Ravensburg, weitere 150 werden im Laufe des Jahres noch ankommen. Doch nicht nur deshalb muss die Stadtverwaltung schon jetzt über den Druck der nächsten Auflage nachdenken: „Die Resonanz aus dem ganzen Land ist riesig. Es hat sich wohl herumgesprochen, dass wir sehr gute Erfahrungen mit den Materialien gemacht haben“, sagt Goller-Martin, bei dem sich fast täglich Integrationsbeauftragte, Ehrenamtliche, Vereine, Freundeskreise und selbst Bürgermeister unterschiedlicher Kommunen und Städte melden, sogar aus Österreich und Italien. Fast 4000 Vorbestellungen für das Zeigebuch „point it“ liegen ihm bereits vor, für den Satz an Willkommenskärtchen gibt es weitere 2000 Vorbestellungen. „Eigentlich wollten wir unser Material gar nicht vermarkten“, sagt Stefan Goller-Martin. „Wir freuen uns aber, dass es nun von so vielen genutzt wird.“