Fragen zum Thema „Flüchtlingsarbeitskreise“

Ehrenamtliche Arbeit

Erste Überlegungen

Der Bedarf an ehrenamtlichem Engagement in der Flüchtlingshilfe ist groß, erfreulicherweise ebenso die Bereitschaft der Menschen, sich zu engagieren. Die Tätigkeiten und der zeitliche Umfang können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie sich engagieren möchten, sollten Sie sich vorab folgende Fragen beantworten, um die für Sie passende Aufgabe zu finden:

  • Was ist meine Motivation für mein Engagement?
  • Wie viel Zeit möchte ich investieren?
  • Wie lange möchte ich mich engagieren?
  • Wo liegen meine Interessen und Kenntnisse?
  • Wo liegen meine körperlichen und psychischen Grenzen?
Gibt es Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche?

Die meisten Flüchtlingsarbeitskreise zahlen ihren Mitgliedern keine Aufwandsentschädigung, da es sich um eine freiwillige Tätigkeit handelt. Manche Arbeitskreise erstatten auch keine Auslagen. Wenn der Flüchtlingsarbeitskreis ein Spendenkonto besitzt und über Spendengelder verfügt oder Zuschüsse von der Kommune erhält, kann es jedoch Sinn machen, den Mitgliedern Auslagen zu ersetzen, etwa für Fahrtkosten und Material oder für Weiterbildungsveranstaltungen. Dies sollte im Arbeitskreis diskutiert, das Vorgehen beschlossen und schriftlich festgehalten werden. Ebenso sollte in diesem Fall aus dem Infomaterial des Arbeitskreises (Flyer, Internetseite) deutlich hervorgehen, dass Spendengelder sowohl für die Flüchtlinge selbst als auch für die Tätigkeit des Arbeitskreises verwendet werden.

 

Hinweis:

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune und bei den Kirchen nach Fördermöglichkeiten für Flüchtlingsarbeitskreise. In Stuttgart kann über die Träger der Unterkünfte oder die Kirchen ein Zuschuss für Freizeitaktivitäten mit Flüchtlingen beantragt werden, der von der Bürgerstiftung und einem Unternehmen finanziert wird. Die Stadt Nürtingen bietet über ihre „Freiwilligenakademie“ kostenlose Weiterbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche an. Besteht der Wunsch nach einem konkreten Thema, kann dies über die Stadt organisiert werden.

Welche Behörde/Institution ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeiten sind in jeder Kommune anders geregelt, daher müssen Sie beim Rathaus oder Bürgerbüro nachfragen, wer für den Flüchtlingsarbeitskreis die richtige Ansprechperson ist. Dies kann zum Beispiel das Sozialamt oder die Ausländerbehörde sein. In manchen Kommunen gibt es Integrations-, Flüchtlings- oder Ehrenamtsbeauftragte, welche die Aufgaben koordinieren. Eine weitere wichtige Ansprechperson ist der Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft. Je nachdem ob es sich um die vorläufige oder die Anschlussunterbringung handelt, kann dies das Landratsamt, die Kommune oder auch ein freier Träger (zum Beispiel Caritas, Diakonie, AWO) sein. Mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Unterkünfte sollte man einen engen Austausch pflegen, denn sie kennen den Bedarf vor Ort. Die evangelische Kirche (Diakonie) und die katholische Kirche (Caritas) sind ebenfalls Partner, an die sich Ehrenamtliche und Flüchtlinge wenden können. Die Arbeitsbereiche sind in die Regionen Baden und Württemberg aufgeteilt.

 

Diakonie:
In einigen Kommunen gibt es Flüchtlingsdiakone oder Asylpfarrämter (zum Beispiel in Stuttgart, Reutlingen).
Auf der Website finden Sie alle Adressen für Württemberg.
Hier finden Sie Informationen und eine Liste der Beratungsstellen für Flüchtlinge in Baden.

 

Caritas:
Hier finden Sie Informationen des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg, der für die Regionen Baden und Hohenzollern zuständig ist. Im Rahmen des Projektes „Nah an Menschen von weit weg“wurden Koordinations- und Unterstützungsstellen für Ehrenamtliche in 22 Caritasverbänden eingerichtet.

Projektreferent ist Dr. Jörg Sieger, Telefon 0761/8974-135, sieger@caritas-dicv-fr.de. Auf der Website finden Sie eine Liste aller Caritas-Zentren der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Leiterin des Projektes „Caritas-Dienste in der Flüchtlingsarbeit“ ist Malena Eckelmann, Telefon 0711/2633-1424, eckelmann.m@caritas-dicvrs.de.

 

Hinweis: Generell ist es möglich, dass die Kirchen den Flüchtlingsarbeitskreisen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Fragen Sie vor Ort nach!
Aktuelle Informationen finden Sie auch beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V., zum Beispiel auf der Startseite unter „Aktiv für Flüchtlinge“. Dort sind in der Rubrik „Beratung“ Ansprechpersonen genannt, aufgeteilt nach den Regierungsbezirken Tübingen, Freiburg, Stuttgart und Karlsruhe.

Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich zu engagieren?

Die Begleitung von Flüchtlingen sollte – wie jede ehrenamtliche Tätigkeit – regelmäßig und über einen längeren Zeitraum erfolgen, sodass beide Seiten die Möglichkeit haben, sich kennenzulernen und sich aufeinander einzustellen. Auch wenn Sie nur wenig freie Zeit zur Verfügung haben, lassen sich in Absprache mit den anderen Ehrenamtlichen sicherlich geeignete Betätigungsfelder für Sie finden.

Diese Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Offenheit für andere Kulturen und Verhaltensweisen
  • Verständnis für Menschen in einer Fluchtsituation, die alles verloren haben und aus ihrer Kultur herausgerissen wurden
  • Hilfsbereitschaft
  • Durchsetzungsvermögen und Beharrlichkeit, zum Beispiel gegenüber Behörden
  • Organisatorische Fähigkeiten
  • Teamgeist, da Sie in der Regel ein Team aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sind
  • Viel Geduld, denn nicht alles geht sofort

 

Hinweis:
Bei manchen Flüchtlingsarbeitskreisen muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, da man unter Umständen auch Minderjährige betreut. Dieses erhält man beim Rathaus oder Bürgeramt. Beantragt man das polizeiliche Führungszeugnis über einen freien Träger (zum Beispiel Caritas oder Diakonie), ist es für Ehrenamtliche gebührenfrei.

Welche beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Ehrenamtliche? (Text und Überschrift passen nicht zueinander!)

Schulabschluss

Zunächst muss geklärt werden, ob das ausländische schulische Abschlusszeugnis hier anerkannt werden kann.

Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Berufliche Schulen bieten die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss sowie die Fachhochschulreife nachzuholen.

 

Hinweis: Um sich besser auf das Nachholen von Schulabschlüssen vorbereiten zu können, bieten verschiedene Bildungsträger, wie beispielsweise die Volkshochschulen, Vorbereitungskurse an.
Der Schulbesuch von Schulen, Abendschulen sowie Kollegs ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich.

 

Studium

Haben Asylsuchende, die in Deutschland studieren möchten, keine Hochschulzugangsberechtigung, besteht die Möglichkeit, einen Universitätsvorbereitungskurs an einem deutschen Studienkolleg zu besuchen.

Die Bewerbung um einen Studienplatz an der (Fach-)Hochschule erfolgt mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung entweder direkt bei der Hochschule oder zentral bei uni-assist e. V., der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerber.

Für ein Studium ist kein bestimmter Aufenthaltsstatus erforderlich.

Haben Asylsuchende keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, kann in vielen Fällen eine Finanzierung über Stiftungen, wie zum Beispiel dem Flüchtlings-Stipendienprogramm der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, erfolgen.

Informationsverbund Asyl & Migration

 

Beruf

Mit dem Programm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ hat die Landesregierung ein Projekt aufgelegt, das Flüchtlingen die Arbeitsmarktintegration erleichtert. Nach Feststellung der beruflichen Qualifikation bietet das Programm Hilfen bei der Sprachförderung, bei der Suche nach Praktikumsplätzen sowie beim Netzwerken.

Sozialministerium: Ausländische Abschlüsse und Qualifikationen

Anerkannte Asylbewerber können an einer berufsbezogenen ESF-Sprachförderung (ESF-BAMF-Programm) teilnehmen. Diese verbindet Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum miteinander.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Wie bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?

Freiwilliger Einsatz birgt immer auch Risiken wie Unfälle und Schäden. Ehrenamtliche Helfer/-innen, die sich in der Flüchtlingshilfe im Auftrag der Gemeinden als Einzelperson oder über eine privatrechtliche Organisation (z.B. Verein, Helferkreis) engagieren, sind dabei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gegen Personenschäden gesetzlich unfallversichert.

Für Bürger/-innen, die für kirchliche Einrichtungen oder Organisationen der Wohlfahrtpflege tätig werden, kommt Versicherungsschutz bei der für die jeweilige Einrichtung zuständigen Fach-Berufsgenossenschaft in Betracht.

Daneben bestehen für Ehrenamtliche sogenannte Sammelverträge des Landes Baden-Württemberg, in denen alle Ehrenamtlichen haftpflicht- und unfallversichert sind. Die Sammelverträge erfassen hinsichtlich der Haftpflichtversicherung nur Tätigkeiten in rechtlich unselbständigen Strukturen. Insofern müssen z.B. Vereine und Verbände selbst für den Haftpflicht-Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen sorgen.

Der Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Baden-Württemberg und nach den Sammelverträgen des Landes besteht automatisch und ist für die Ehrenamtlichen kostenlos.

Eine namentliche Meldung der Helfer/-innen im Vorfeld beim Versicherungs-unternehmen ist nicht erforderlich. Sinnvoll und hilfreich ist jedoch das Führen einer Liste, aus der ersichtlich ist, wer welche Aufgaben wahrnimmt.

 

Weitere Informationen:

Ecclesia: „Versicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement“ des Landes Baden-Württemberg

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“

Unfallkasse Baden-Württemberg: „Fragen & Antworten zum Unfallversicherungsschutz im Zusammenhang mit Flüchtlingshilfe“ (PDF)

Übersicht zum Thema Flüchtlingsarbeitskreise

Inhalt des Handbuchs

Wie gründe ich einen Flüchtlingsarbeitskreis?

Flüchtlingsarbeitskreise gründen sich meist als freie Initiativen, seltener als Vereine. Durch das Vereinsrecht ist man stärker gebunden, muss bestimmte Strukturen herstellen und Formalien einhalten. Freie Initiativen geben sich ihre Struktur selbst.

 

Gut zu wissen!

Der Vorteil eines eingetragenen Vereins besteht darin, dass er Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Freie Initiativen nehmen sich meist die örtliche Kirchengemeinde, einen freien Träger (zum Beispiel den, der die Gemeinschaftsunterkunft betreut) oder einen Verein als Partner und führen über diese bzw. diesen ein Unterkonto. Spenden dorthin sind dann steuerlich absetzbar. Oft geht der Impuls, einen Flüchtlingsarbeitskreis zu gründen, von der Kommune aus, zum Beispiel wenn eine größere Zahl an Flüchtlingen erwartet wird. Dies muss jedoch nicht so sein. Jede Person kann einen Flüchtlingsarbeitskreis ins Leben rufen. Von Vorteil ist es, wenn der Arbeitskreis möglichst breit aufgestellt ist, das heißt, wenn Flüchtlingsarbeitskreise Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, der Jugendarbeit, der freien Träger, der Kirchen, der Vereine und der Schulen in ihm aktiv sind und an Treffen teilnehmen. So sind von Anfang an eine gute Kommunikation und eine konstruktive Zusammenarbeit gewährleistet.

 

Weitere Informationen:

Beim Bundesministerium der Justiz können Sie den „Leitfaden zum Vereinsrecht“ herunterladen. Das Bundesministerium der Justiz erklärt dort die grundlegenden Dinge, die man bei der Gründung und beim Betrieb eines Vereins beachten muss.

Wie kann ich meine Privatsphäre vom Ehrenamt abgrenzen?

Viele Ehrenamtliche berichten, dass sie die Schicksale der Flüchtlinge sehr beschäftigen und dass eine innerliche Abgrenzung nicht immer einfach ist. Ebenso wenden viele mehr Zeit für das Ehrenamt auf, als sie ursprünglich geplant hatten. Der Bedarf an Hilfe jeglicher Art ist groß und Flüchtlinge sind in der Regel sehr dankbar für die Unterstützung. Dies wiederum bestätigt die Ehrenamtlichen in ihrem Tun und zeigt ihnen, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird. Nicht selten werden aus Fremden Freunde, mit Vorteilen für beide Seiten.

Dennoch kann es für das dauerhafte eigene Wohlbefinden wichtig sein, klare Arbeitszeiten zu vereinbaren und sich bewusst Auszeiten zu nehmen. Auch eine räumliche Trennung von Zuhause und Arbeitsplatz kann hilfreich sein.

Daher ist es von Vorteil, wenn der Flüchtlingsarbeitskreis über eigene Räumlichkeiten verfügt. Äußern Sie Ihre Bedürfnisse im Arbeitskreis und gegenüber den Flüchtlingen.

Wie sorge ich für eine kontinuierliche ehrenamtliche Arbeit?

Empfehlenswert ist eine gute Einführung neuer ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Prima Idee!
Die Leiterin des Arbeitskreises Flüchtlinge Heumaden-Sillenbuch in Stuttgart führt jeweils ein ausführliches Gespräch, in dem sie von der Arbeit mit den Flüchtlingen erzählt und die Interessierten nach ihrer Motivation, den Vorkenntnissen und Interessen fragt. Dann folgt eine Probephase, in der sowohl der betreute Flüchtling als auch das neue Mitglied die Möglichkeit haben, „nein“ zu sagen, wenn sie merken, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert oder nicht den Vorstellungen entspricht. Während der Einarbeitungszeit haben neue Mitglieder eine feste Ansprechperson aus dem Arbeitskreis, die ihnen zur Seite steht. Ebenso kann man für sie eine Mappe mit allen wichtigen Informationen zusammenstellen.

 

Weitere Faktoren, die für eine längerfristige ehrenamtliche Arbeit wichtig sind:

  • Gegenseitiger Austausch, indem man Dinge bespricht
  • Begleitung der Ehrenamtlichen, indem man sie nach ihren Erlebnissen, Eindrücken und Ideen fragt, sie miteinbezieht
  • Wertschätzung des Engagements, zum Beispiel durch positive Rückmeldungen, durch Dank und durch Zeit, die man sich füreinander nimmt
  • Transparenz, indem die Aufgaben und Strukturen klar definiert sind
  • Gegenseitige Offenheit und Freiheit, das heißt, man darf Probleme ansprechen und persönliche Grenzen setzen
  • Keinen Druck ausüben, jeder darf so viel Zeit investieren, wie er möchte, allerdings sollte die Mitarbeit verlässlich und regelmäßig sein
  • Weiterbildungsangebote nutzen, um das Engagement auf eine solide Basis zu stellen und die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen
  • Ganz wichtig: Ehrenamt muss Freude machen!
Wie strukturiere ich die Aufgabenbereiche?

Es ist sinnvoll, dass der Flüchtlingsarbeitskreis eine Leitungsperson hat, bei der alle Informationen zusammenlaufen, die die Aufgaben koordiniert, neue Mitglieder einführt und die Ansprechperson für die Kommune und den Träger der Gemeinschaftsunterkunft ist. Ebenso sollte es jemanden geben, der für die Finanzen zuständig ist und die Spendenbescheinigungen ausstellt. Auch der Bereich Öffentlichkeitsarbeit sollte abgedeckt sein, um Transparenz und Verständnis zu schaffen und Spenden einzuwerben.

 

Weitere Informationen:

Zum Thema Öffentlichkeitsarbeit und Spenden sammeln siehe Kapitel 4. Die weitere Struktur entwickelt sich in der Regel entsprechend den Aufgabenbereichen. Je nach Größe des Arbeitskreises kann es vorteilhaft sein, Untergruppen zu bilden, die bestimmte Aufgaben übernehmen, zum Beispiel Deutschkurse, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung, Kontakt zu Sportvereinen, Begleitung zu Behörden, Wohnungssuche. Möglich sind auch direkte Patinnen und Paten für Einzelpersonen oder Familien, die sich übergreifend um verschiedene Themen kümmern.

 

Praxistipps:

1. Führen Sie eine Liste der Ehrenamtlichen, auf der die Vorkenntnisse, Interessen sowie der Aufgabenbereich vermerkt sind.

2. Führen Sie Willkommenshelferinnen und -helfer ein, die jeweils einen Flüchtling oder eine Familie bei seinen bzw. ihren ersten Schritten in der neuen Umgebung begleiten.

3. Halten Sie einen Pool an Ehrenamtlichen bereit (Telefonliste), die kurzfristig einspringen können, zum Beispiel zum Übersetzen, für Fahrdienste oder beim Arztbesuch.

4. Tragen Sie alle grundlegenden Informationen zusammen, welche die Ehrenamtlichen für ihre Arbeit brauchen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune und beim Landratsamt, ob es bereits Materialien für die Flüchtlingsarbeit gibt.

Praktische Hinweise

Kontaktadressen

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg bietet auf seiner Internetseite ein umfangreiches Verzeichnis von lokalen, landesweiten, bundesweiten und internationalen Adressen zum Thema Flüchtlingsarbeit. Die lokalen Adressen sind nach Land- und Stadtkreisen gegliedert. Dort fi nden Sie auch die Kontaktdaten der Flüchtlingsarbeitskreise, der Beratungsstellen sowie der Ausländer- und Sozialbehörden vor Ort.

Auch auf der Internetseite für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe des Staatsministeriums Baden-Württemberg finden Sie die Links zu den entsprechenden Seiten des Flüchtlingsrates. Darüber hinaus sind dort die Adressen der Ministerien und Regierungspräsidien aufgelistet.

Wichtige staatliche Stellen der Landesregierung zum Thema Flüchtlingshilfe

Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 / 21 53-0
E-Mail: internet@stm.bwl.de

Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 / 21 53-0
E-Mail: internet@stm.bwl.de

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
Willy-Brandt-Str. 41
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 231-4
E-Mail: poststelle@im.bwl.de

Ministerium der Justiz und für Europa
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 279-0
E-Mail: poststelle@jum.bwl.de

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 279-0
E-Mail: kommunikation@km.kv.bwl.de

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Schellingstraße 15
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123-0
E-Mail: poststelle@sm.bwl.de

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Schlossplatz 4 - Neues Schloss
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 123-0
E-Mail: poststelle@wm.bwl.de

Was mache ich bei Anfeindungen oder Übergriffen?

Vorurteile gegenüber Asylsuchenden sind in der Bevölkerung immer wieder zu finden. Durch den aktuellen Anstieg der Zahl von Asylsuchenden gibt es zudem öffentliche Diskussionen über Flüchtlinge. Diese können dabei Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt sein.

 

Das kann ich tun:

  • Nicht zulassen, dass sich in Gesprächen über Ausländerinnen, Ausländer oder Flüchtlinge in verletzender Weise geäußert wird. Darauf hinweisen, dass niemand ohne Grund seine Heimat verlässt.
  • Sich mit Leserbriefen gegen rassistische Aktionen oder diskriminierende Berichterstattung in der Zeitung wenden.
  • Gelegenheiten schaffen, bei denen sich Flüchtlinge und Anwohner begegnen und verständigen können.
  • Die Polizei zu einem Gespräch in die Gemeinschaftsunterkunft oder den Arbeitskreis einladen, um so Flüchtlingen eventuell vorhandene Ängste zu nehmen.
  • Strafanzeige stellen oder sich an Antidiskriminierungsbüros wenden, wenn rechtsextremistische Lieder, Computerspiele oder Zeitschriften kursieren.

 

Prima Idee!

Vier junge Männer haben die Facebook- Seite „Pro Asylbewerberheim in Meßstetten“ ins Leben gerufen. Damit wollen sie Ängsten und Vorurteilen bezüglich der Landeserstaufnahmestelle in Meßstetten entgegentreten.

Wenn ich Zeugin oder Zeuge von Gewalt gegen Ausländer werde: Präsenz zeigen. Deutlich machen, dass man, den eigenen Möglichkeiten entsprechend, gewillt ist, einzugreifen. Bereits eine Aktion verändert die Situation und kann andere dazu anregen, auch einzugreifen und zu helfen.

Wenn ich selbst bedroht oder angegriffen werde: Sofort die Polizei alarmieren.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Asylantrag abgelehnt wird?

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag ablehnt, muss der Antragstellende innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung ausreisen.

 

Beachten:

Er kann jedoch bei Gericht Klage einreichen. Solange das Verfahren läuft, darf er in der Regel nicht abgeschoben werden (siehe unten).

 

Gut zu wissen:

Welches Verwaltungsgericht zuständig ist und bis wann die Klage eingelegt werden kann, steht in der „Rechtsmittelbelehrung“ auf der letzten Seite des Ablehnungsbescheides.

Wird der Asylantrag als unbegründet abgelehnt, beträgt die Frist zur Einlegung der Klage zwei Wochen.

 

Beachten:

Wurde der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, beträgt die Frist eine Woche. Für die Begründung der Klage mit neuen Erkenntnismitteln bleibt ein Monat Zeit. Trotz Klageeinreichung kann der Asylsuchende abgeschoben werden. Es muss zusätzlich ein Eilantrag bei Gericht gestellt werden!

 

Gut zu wissen:

Die Behördenbriefe werden den Sammelunterkünften in einem blaugrauen oder gelben Briefumschlag zugestellt. Das Zustelldatum wird vom Postbediensteten auf dem Umschlag vermerkt. Die Betroffenen müssen täglich nachsehen, ob Post da ist. Sobald ein Brief beim Postamt oder in der Poststelle der Unterkunft zur Abholung liegt, gilt er als zugestellt. Entsprechend berechnet sich die Frist!

 

Beachten:

Hat der Asylsuchende dem BAMF seine aktuelle Adresse nicht mitgeteilt und der Brief erreicht ihn daher verspätet oder gar nicht, wird ihm dies zur Last gelegt.

Der abgelehnte Asylsuchende kann abgeschoben werden, wenn er keine Klage einreicht und die Ausreisefrist nicht einhält.

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen erteilt werden, etwa bei einer Heirat mit einer Person mit Aufenthaltsrecht oder zum Schutz der Familie.

Wer ist Ansprechpartner für die Flüchtlinge bei Problemen?

Direkte Ansprechpartner sind die Leitung der Unterkunft, die Mitarbeitenden des jeweiligen Betreuungsverbandes oder auch ehrenamtlich Engagierte vor Ort, die als Lotsen helfen können. Um die Qualität für Flüchtlinge in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEAs) zu sichern und weiter zu verbessern, wurde ein Ombudswesen eingeführt. Eine vom Ministerrat für ganz Baden-Württemberg berufene ehrenamtliche Ombudsperson mit Sitz im Ministerium für Integration wird von weiteren ehrenamtlich Engagierten in den jeweiligen LEAs unterstützt. Die Ombudsperson kann helfen, wenn Flüchtlinge, Nachbarn oder Ehrenamtliche Probleme haben, die sie nicht anderweitig klären können. Die Asylverfahrensbegleitung gehört nicht zu ihren Aufgaben. (siehe Kapitel 2, Seite 25)

 

Weitere Anlaufstellen:

  • Für die Asylverfahrensbegleitung und sonstige persönliche Anliegen und Probleme der Flüchtlinge sind die jeweiligen Sozialarbeiterinnen und -arbeiter der Flüchtlingsunterkunft Ansprechpartner.
  • Vielerorts haben sich Asylarbeitskreise gebildet und unterstützen die Flüchtlinge und die ehrenamtlich engagierten Initiativen. Der Arbeitskreis Asyl Stuttgart, ein Zusammenschluss von ehrenamtlich Engagierten verschiedener Flüchtlingsinitiativen im Großraum Stuttgart, bietet zum Beispiel Flüchtlingen Einzelberatung in allen für sie relevanten Lebensfragen an. Zudem tritt der Arbeitskreis bei Politik und Behörden als Fürsprecher für Flüchtlinge und Ehrenamtliche ein.

 

Weitere Informationen:

Arbeitskreis Asyl Stuttgart

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

Diakonie Württemberg

Diakonie Baden

Evangelische Landeskirche in Baden

Wie darf ich Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften umgestalten?

Da jedem Flüchtling in Baden-Württemberg nur 4,5 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung gestellt werden müssen, sind die Zimmer in den Gemeinschaftsunterkünften meist sehr klein. Durch das vorhandene Mobiliar (Betten, Tisch, Stühle, Schränke) bleibt wenig freier Platz, sodass eine Umgestaltung des Zimmers kaum möglich und vom Betreiber der Unterkünfte in der Regel nicht erwünscht ist. Eine Gemeinschaftsunterkunft ist eine vorläufige Unterbringung, die von den Flüchtlingen maximal zwei Jahre bewohnt wird, danach zieht ein anderer Flüchtling ein. Daher sollen keine Möbel ausgetauscht oder hinzugefügt werden. Fotos, Bilder und Poster dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner jedoch an die Wände hängen.

Im Herbst 2014 wurde über den Asylkompromiss auf Bundesebene eine Erhöhung von 4,5 auf 7 Quadratmeter Wohnfläche beschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung beim Zuzug von Flüchtlingen nach Baden-Württemberg wurde dieses Vorhaben im Juli 2015 von der Landesregierung zunächst für zwei Jahre ausgesetzt.

 

Beachten:

Wegen Brandgefahr dürfen Elektrogeräte (Wasserkocher etc.) nicht auf dem Zimmer betrieben werden. Aus diesem Grund ist auch das Anbringen von Vorhängen üblicherweise nicht gestattet. Ebenso dürfen Lampen nicht mit Tüchern verhängt werden.

 

Gut zu wissen!

Haben Bewohner eines Flüchtlingsheims den Wunsch, in ihren Zimmern etwas zu verändern, so müssen sie die Leitung der Unterkunft um Erlaubnis fragen. Diese wird im Einzelfall entscheiden, was gestattet werden kann. Dabei muss sie insbesondere brandschutztechnische Vorschriften berücksichtigen. Wenn Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht sind, steht ihnen eventuell mehr Platz zur Verfügung. Auch hier muss mit dem Betreiber der Wohnung abgeklärt werden, welche Veränderungen erlaubt sind und welche nicht.

Wie gehe ich mit Konflikten um?

Konflikte innerhalb des Flüchtlingsarbeitskreises, zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen oder auch zwischen Ehrenamtlichen und Flüchtlingen lassen sich am besten durch regelmäßige Gespräche, Offenheit und Besonnenheit vermeiden und lösen. Es hat sich bewährt, Probleme konkret anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Bei schwerwiegenden Konflikten ist es ratsam, eine externe Person zur Moderation hinzuzuziehen, etwa die Pfarrerin oder den Pfarrer, die beziehungsweise der in der Kommune für Flüchtlingsfragen zuständig ist. Gerade bei der Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuungspersonen ist es wichtig, dass die Kompetenzen klar geregelt sind: Die Ehrenamtlichen ergänzen und unterstützen die Arbeit der Hauptamtlichen. Gemeinsam versucht man, die Flüchtlinge bestmöglich zu betreuen. Lassen sich Konflikte nicht durch Gespräche klären, müssen übergeordnete Stellen eingeschaltet werden. Bei Problemen zwischen Ehrenamtlichen und Flüchtlingen kann es sinnvoll sein, die hauptamtliche Betreuungsperson einzuschalten. Eventuell muss sich der Ehrenamtliche zurückziehen und die Betreuung an jemand anderen übergeben.

 

Hinweis:

Speziell für die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) wurde beim Ministerium für Integration eine ehrenamtliche Ombudsperson berufen, die Beschwerden und Anregungen schnell und informell aufnehmen und weiterleiten soll. Die Ombudsperson wird von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den LEAs unterstützt und ist beratend tätig.

Kontakt: Karl-Heinz Wolfsturm, Tel.: 0711/27944-77, E-Mail: ombudsmann@im.bwl.de

 

Hinweis:
In der Internet-Doku „Jeder Sechste ein Flüchtling“ berichten zwei Journalistinnen des SWR über die Landeserstaufnahmeeinrichtung Meßstetten. Zwei Jahre lang gehen sie der Frage nach, wie ein Ort mit 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 1.000 Asylsuchende verkraftet.

 

Prima Idee!
Nutzen Sie die Sozialen Medien, um Transparenz und Sympathien zu schaffen. Die Initiative „Pro Asylbewerberheim in Meßstetten“ hat eine Facebook-Seite ins Leben gerufen und berichtet dort regelmäßig über Neuigkeiten und Aktionen in der Landeserstaufnahmestelle. So will sie unter anderem Vorurteilen und Anfeindungen entgegenwirken. Beachten Sie jedoch: Eine Facebook-Seite müssen Sie regelmäßig betreuen. Sie müssen Fragen beantworten und eventuell Kommentare löschen, die beleidigend oder fremdenfeindlich sind.

Wie gehe ich mit Sachspenden für Flüchtlinge um?

Mitbürgerinnen und Mitbürger sind oft sehr hilfsbereit und geben Kleidung, Haushaltsgegenstände oder Möbel gerne an Flüchtlinge ab. Die Schwierigkeit für die Unterkunftsleitung und den Flüchtlingsarbeitskreis besteht jedoch darin, die gespendeten Kleider und Gegenstände zu lagern, gerecht zu verteilen und Übriggebliebenes zu entsorgen. In der Vergangenheit kam es gerade hinsichtlich einer gerechten Verteilung öfters zu Streitigkeiten zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften. Ebenso wurde bemängelt, dass die Sachspenden nicht dem Bedarf der Flüchtlinge entsprachen oder in einem schlechten Zustand waren. Viele Unterkunftsleitungen lehnen aus diesen Gründe Sachspenden generell ab.


Prima Idee!

Richten Sie für Ihren Flüchtlingsarbeitskreis eine Internetseite ein und veröffentlichen Sie dort den konkreten Bedarf. Nennen Sie eine Kontaktperson, die sich um die Vermittlung kümmert. Bestimmen Sie einen festen Tag in der Woche/im Monat zur Annahme von Spenden und geben sie die Spenden ebenfalls an einem festen Tag an die Flüchtlinge aus.


Hinweis:

Fahrräder sind immer begehrt, da sie eine einfache und preiswerte Fortbewegungsmöglichkeit sind. Viele Flüchtlingsarbeitskreise verkaufen die Räder für ein geringes Entgelt (zum Beispiel Erwachsenenräder 20 Euro, Jugendräder 10 Euro, Kinderräder kostenlos), da sie so erfahrungsgemäß mehr wertgeschätzt werden. Nicht jeder Flüchtling kann Fahrrad fahren, aber die meisten sind sicher bereit, es zu lernen. Es werden zudem Fahrradhelme in verschiedenen Größen benötigt.

Wie kann man Flüchtlinge ehrenamtlich oder geringfügig beschäftigen? (Teile veraltet?)

Solange noch keine Arbeitserlaubnis vorliegt, können Asylsuchende ehrenamtlich bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern arbeiten. Erlaubt sind maximal 20 Wochenstunden im Monat mit einem Stundenlohn von 1,05 Euro. Es müssen Arbeiten sein, „die nur stundenweise verrichtet werden und kein Arbeitsverhältnis nach arbeitsrechtlichen Kriterien begründen“. Zudem ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nur zulässig, soweit die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.


Ehrenamtliche Einsatzmöglichkeiten:

  • bei Wohlfahrtsverbänden wie dem Deutschen Roten Kreuz, zum Beispiel in der Kleiderkammer
  • beim Ausfahren von „Essen auf Rädern“
  • in den Gemeinschaftsunterkünften oder Bürgerhäusern als Unterstützung für Hausmeistertätigkeiten, für gemeinnützige Veranstaltungen oder bei der Kinderbetreuung


Prima Idee!

Im Rahmen des Projektes „HuT – Handwerk und Technik für Flüchtlinge“ in Schwäbisch Gmünd wurde im Bereich der Gemeinschaftsunterkunft ein großer Werkraum geschaffen. Dort können Flüchtlinge an drei Nachmittagen in der Woche handwerklich arbeiten und erhalten so eine gewisse berufliche Vorbereitung. Weitere Informationen finden Sie unter www.lernwerkstatt-hut-für-flüchtlinge.de.

 

Beachten:

Flüchtlinge dürfen erst nach einem Aufenthalt von drei Monaten in Deutschland ein Praktikum machen. Bisher bekamen sie einen Praktikumsplatz nur dann, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmte, dass es keinen Arbeitnehmer gibt, der ein Vorrecht darauf hat. Diese Prüfung fällt durch eine Änderung der Beschäftigungsverordnung weg. Das gilt für Pflicht-, Orientierungs-, ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten und für die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Seit 2015 erhalten Flüchtlinge den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto, wenn sie ein freiwilliges Praktikum in einem Betrieb machen. Der Mindestlohn gilt nicht für verpflichtende Praktika, die beispielsweise im Rahmen von Ausbildungen absolviert werden.

Die Bundesregierung

Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn

 

Prima Idee!

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg fördert von Oktober 2015 bis September 2017 das Projekt „Landesprogramm Arbeitsmarkt und regionale Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen – LAurA“ der BBQ Berufliche Bildung gGmbH. An fünf Standorten in Baden-Württemberg werden sozialpädagogisch begleitete betriebliche Praktika durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de, Rubrik Arbeit& Soziales/Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen.

Willkommenskärtchen: Kleine Begleiter durch den Alltag

Die Stadt Ravensburg hat zusammen mit dem Verein Tavir Willkommenskärtchen und ein Zeigebuch entwickelt, um Flüchtlingen den Start in das neue Leben zu erleichtern. Zwischenzeitlich wollen auch zahlreiche andere Kommunen und Einrichtungen das Material nutzen.

Auf den ersten Blick sind es Selbstverständlichkeiten, die auf den Kärtchen zu sehen sind. Sie zeigen, dass man bei Rot an der Ampel stehen bleibt, dass an Fasching Masken und Kostüme getragen werden, dass Frauen und Männer in Deutschland die gleichen Rechte haben, Kinder zur Schule gehen müssen und der Müll hierzulande getrennt wird. „Für uns sind das alles ganz normale Dinge des Alltags. Für viele Flüchtlinge ist es etwas ganz Neues, dass sie noch nicht kennen“, sagt Stefan Goller-Martin vom Amt für Soziales und Familie der Stadt Ravensburg.

Gedacht sind die Themen-Karten in erster Linie als Anleitung und Hilfestellung für die vielen Ehrenamtlichen, um ihnen auf diese praktische Weise zu erleichtern, mit den Asylbewerbern ins Gespräch zu kommen. „Mit diesem Kommunikationsmittel können sie erklären und zeigen, wie das Leben in Oberschwaben funktioniert, was unsere Kultur und Gesellschaft ausmacht“, sagt Goller-Martin. 47 solcher Willkommenskärtchen kann die Stadtverwaltung den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nun an die Hand geben, was sich zwischenzeitlich schon vielfach bewährt hat, wie Goller-Martin betont. Konzipiert und entwickelt worden sind die unterschiedlichen Motive vom türkischen Akademikerverein Tavir, dessen Mitglieder sich schon seit vielen Jahren für Integration einsetzen. „Wir haben versucht, Dinge des Alltags so einfach wie möglich zu erklären“, sagte der Vorsitzende Yalçın Bayraktar.

Um auch den Flüchtlingen selber etwas in die Hand geben zu können, hat die Stadt Ravensburg gleichzeitig noch das Zeigebuch „point it for refugees“ entwickeln lassen. Es basiert auf den bereits bekannten Reisebildwörterbüchern für Touristen, einer praktischen Verständigungshilfe im Ausland. Nun hat der Dieter Graf Verlag für Ravensburg eine Sonderedition für Flüchtlinge aufgelegt, die auf 64 Seiten Fotos von Alltagssituationen, Lebensmitteln und wichtigen Gebrauchsgegenständen zeigt. „Wenn einem die Worte noch fehlen, ist dieses Büchlein ein überaus praktischer Begleiter“, sagt Sozialamtsleiter Goller-Martin.

Jeder Flüchtling im Gebiet der Stadt Ravensburg und im Bodenseekreis soll künftig bei seiner Ankunft in der neuen Heimat ein solches Zeigebuch bekommen, das bewusst möglichst klein gehalten wurde, damit es in jede Hemdtasche passt, so Goller-Martin. Knapp 180 Flüchtlinge leben derzeit alleine im Stadtgebiet Ravensburg, weitere 150 werden im Laufe des Jahres noch ankommen. Doch nicht nur deshalb muss die Stadtverwaltung schon jetzt über den Druck der nächsten Auflage nachdenken: „Die Resonanz aus dem ganzen Land ist riesig. Es hat sich wohl herumgesprochen, dass wir sehr gute Erfahrungen mit den Materialien gemacht haben“, sagt Goller-Martin, bei dem sich fast täglich Integrationsbeauftragte, Ehrenamtliche, Vereine, Freundeskreise und selbst Bürgermeister unterschiedlicher Kommunen und Städte melden, sogar aus Österreich und Italien. Fast 4000 Vorbestellungen für das Zeigebuch „point it“ liegen ihm bereits vor, für den Satz an Willkommenskärtchen gibt es weitere 2000 Vorbestellungen. „Eigentlich wollten wir unser Material gar nicht vermarkten“, sagt Stefan Goller-Martin. „Wir freuen uns aber, dass es nun von so vielen genutzt wird.“

Ordner Oberensing

Der Arbeitskreis Asyl im Nürtinger Stadtteil Oberensingen hat für die Organisation der Flüchtlingsbetreuung ein einfaches aber effektives Hilfsmittel eingeführt: Einen Ordner für die vielen Dokumente und Papiere, der seinen festen Platz im Spind der Asylbewerber hat.

Die Tage, an denen in allen Ecken des Wohnheims und in allen Taschen vergeblich nach wichtigen Papieren gesucht werden muss, gehören der Vergangenheit an. In der Regel reicht den ehrenamtlichen Mitarbeitern ein Griff – und schon haben sie das Schreiben für die Krankenkasse oder das Formular des Esslinger Landratsamts in der Hand. „Seit wir das System mit den Ordnern eingeführt haben, ist die Arbeit hier um einiges leichter geworden“, sagt Helmut Püschel, der sich zusammen mit vielen anderen Ehrenamtlichen im Arbeitskreis Asyl Oberensingen in der Flüchtlingshilfe engagiert. „Das System hat sich sich zu hundert Prozent bewährt“, sagt er.

In dem Nürtinger Stadtteil Oberensingen werden Flüchtlinge aus Pakistan, Indien, Syrien und dem Irak untergebracht, deren Asylanträge noch geprüft werden. Manche von ihnen werden anerkannt oder geduldet, andere müssen wieder gehen. Entsprechend viel Bewegung ist in dem Wohnheim. Den praktischen Ordner, für den sich die Ehrenamtlichen ein einheitliches Registersystem ausgedacht haben, bekommen alle Neuankömmlinge als Willkommensgruß überreicht, zusammen mit anderen praktischen Dingen wie einem Handtuch und einem Duschgel. Auf jedem Zimmer steht zudem noch ein Locher, damit die Dokumente auch abgeheftet werden können. „Seither gehen wichtige Unterlagen viel seltener verloren“, erzählt Helmut Püschel.

Eingeführt worden sind die Ordner im Dezember 2013, die erste Ladung hat die Stadt Nürtingen gestiftet. Zwischenzeitlich wird die Aktion über Spendengelder finanziert, mehr als 60 Ordner sind schon verteilt worden. Das Projekt bewirkt, dass die Flüchtlinge alle notwendigen Papiere während eines Asylverfahrens und auch später ohne viel Aufwand vorlegen können und im Gegensatz zu früher kaum noch ein Dokument verloren geht. „Die ehrenamtlichen Mitarbeiter kommen auch gleichzeitig ins Gespräch, wenn sie erklären, wozu der Ordner gedacht ist und wie das System funktioniert“, sagt Püschel.

Zur Ordnung gezwungen wird in Oberensingen natürlich niemand, jeder Flüchtling kann selber entscheiden, ob er seine Unterlagen in einem Ordner abheften will oder nicht. Fast ausnahmslos alle würden das Angebot aber gerne annehmen, erzählt Helmut Püschel. „In der Flüchtlingsunterkunft haben sie lediglich ihren Spind als Aufbewahrungsmöglichkeit. Da geht ein einzelnes Blatt Papier schnell mal verloren.“