Fragen zum Thema „Kinder/Jugendliche“

Baby-tip

Zielsetzung: Verständigungshilfe für das Beratungsgespräch mit fremdsprachigen Eltern in Bildern und Untertiteln in Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Aktivierung / Unterstützung von Eltern.

Zielgruppen: Frühförderstellen, Erzieher, Beratungsstellen, Eltern, Mütter, Hebammen, Kinderkrankenschwestern, Kinderärztinnen/-ärzte

Beschreibung der Maßnahme: Die Förderung unserer Kinder beruht nicht zuletzt auf einer gelungenen Kommunikation zwischen Eltern und Beraterinnen und Beratern. Bei fremdsprachigen Eltern behindern oft Sprachprobleme das Gespräch. Baby-tip unterstützt das Beratungsgespräch mit Bildern mit Untertiteln in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Das Projekt wurde gefördert von den Netzwerken für Bildungspartner e.V.. Der 48-seitige Ringordner ist im Setzer Verlag erschienen und online oder im Buchhandel für 12,90 € erhältlich.

Schul-TıP

Zielsetzung: Verständigungshilfe für das Beratungsgespräch mit fremdsprachigen Eltern in Bildern und mehrsprachigen Untertiteln in Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Aktivierung / Unterstützung von Eltern.

Zielgruppen: Schulen, Lehrer, Erzieher, Beratungsstellen, Eltern, Mütter, Flüchtlingshilfen

Beschreibung der Maßnahme: Die Förderung unserer Kinder beruht nicht zuletzt auf einer gelungenen Kommunikation zwischen Eltern und Beraterinnen und Beratern. Bei fremdsprachigen Eltern behindern oft Sprachprobleme das Gespräch. Schul-TıP unterstützt das Beratungsgespräch in Bildern mit Untertiteln in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Das Projekt wurde gefördert von den Netzwerken für Bildungspartner e.V..

Der 110-seitige Ringordner enthält neben ca. 500 Illustrationen auch mehrsprachige Kopiervorlagen für das Entschuldigungsschreiben und den Anruf in der Schule bei Krankheit oder Einladungen zum Elternsprechtag und Elternabend. Es ist im Setzer Verlag erschienen und online oder im Buchhandel für 19,90 € erhältlich. Die Kopiervorlagen und Aktualisierungen stehen auf der Webseite zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Welche besondere Unterstützung brauchen Kinder und Jugendliche?

Etwa 20 Prozent der Flüchtenden, die in Baden-Württemberg ankommen, sind Kinder und Jugendliche. Der Anteil der Kinder bis sechs Jahre liegt bei acht Prozent.

Flüchtlinge im Kindergartenalter haben einen Rechtsanspruch darauf, einen Kindergarten oder eine Kindertageseinrichtung zu besuchen. Gegebenenfalls muss sich die Kommune um einen freien Platz kümmern.

Um das Angebot an Sprachförderung und Eltern-Kind- Programmen auszubauen, stellt das Land weitere Mittel bereit.

Nach dem Schulgesetz beginnt die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sechs Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland. Die Flüchtlingskinder kommen dabei an den Schulen zunächst in sogenannte Vorbereitungsklassen, bevor sie in die regulären Klassen integriert werden.

Gut zu wissen!

Die Vorbereitungsklassen sollen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen helfen, schnell Deutsch zu lernen. Ziel ist es, ihnen den Weg in die regulären Klassen zu ebnen. Die Vorbereitungsklassen werden zwischenzeitlich für alle Schularten angeboten, von der Grundschule bis zum Gymnasium.

Ehrenamtliche können den Kindern und Jugendlichen mit Hausaufgabenbetreuung und Sprachunterricht helfen.

Im Bereich der beruflichen Schulen besuchen Flüchtlinge im Rahmen der Berufsschulpflicht in der Regel Klassen des Vorbereitungsjahres Arbeit und Beruf (VABO-Klassen). Der Schwerpunkt liegt darauf, Deutsch zu lernen.

Beachten: Während des Aufenthalts in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung können weder Schule noch Kindergarten besucht werden. Das ist gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) des Landes erst im Rahmen der vorläufigen Unterbringung möglich.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche sind altersgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten wichtig. Dafür eignen sich vor allem die zahlreichen Vereine und Jugendhäuser mit ihren unterschiedlichen Freizeitangeboten (siehe Kapitel 11).

Praxistipps:

1. Basteln, malen und gestalten mit einer Kunsttherapeutin

2. Projekte wie zum Beispiel eine Fahrrad- oder Nähwerkstatt

3. Spielnachmittage, Vorlesestunden oder Theater spielen

4. Tanzkurse für verschiedene Altersgruppen

5. Internationale Gerichte kochen

6. Ausflüge in die nähere Umgebung

Prima Idee!

In Mannheim haben der örtliche Caritasverband und das Diakonische Werk mithilfe von Spendenden einen Spielraum für Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung gestaltet. Eine erfahrene Pädagogin betreut das Spielzimmer zusammen mit Müttern und Ehrenamtlichen.

Prima Idee!

Die Freiburger Initiative SCHLÜSSELMENSCH e. V. vermittelt Kontakte zwischen jungen Menschen, meist Studierenden, und Flüchtlingskindern. Ziel der Patenschaften ist es, den Kindern und Jugendlichen durch gemeinsame Freizeitgestaltung und Unterstützung in schulischen Belangen, Behörden- und Arztgängen neue Perspektiven in der Gesellschaft zu eröffnen.

Prima Idee!

Die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg fördert in Kooperation mit dem Ministerium für Integration und der Heidehof Stiftung pädagogisch betreute Freizeitangebote, die auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Fluchterfahrung eingehen. Der Fokus des Programms liegt auf der Weiterentwicklung der Fähigkeiten und Stärken der Kinder in einem spielerischen Rahmen, um so die Integration zu unterstützen. In den nächsten drei Jahren werden insgesamt 28 Projekte in Baden- Württemberg gefördert.

Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Stiftung Kinderland unter Rubrik Programme/ Programme und Projekte/Pädagogische Freizeitangebote für Kinder mit Fluchterfahrung.

Welche Unterstützung brauchen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? (alt!)

Zur Personengruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) zählen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Begleitung der Eltern oder anderer Sorgeberechtigter ins Land eingereist sind. Sie werden vom örtlich zuständigen Jugendamt in Obhut genommen. Dieses ist nach § 42 Sozialgesetzbuch VIII für sie verantwortlich.

Vom Gericht wird ein Vormund bestellt. Dieser bespricht in einem Clearingverfahren die Situation des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings (UMF) mit den beteiligten Behörden auf Landesebene, etwa der Ausländerbehörde, den Wohlfahrtsverbänden oder Kirchen. Im Clearingverfahren wird unter anderem entschieden, ob ein Asylantrag gestellt wird.

Die minderjährigen Flüchtlinge müssen sich in einer völlig fremden Umgebung, Kultur und Sprache zurechtfinden. Gerade in dieser schwierigen Situation brauchen sie einen Menschen, der sich in besonderem Maße um sie kümmert, zu dem sie Vertrauen haben können und der sie während ihres Aufenthalts hier in den verschiedenen Lebensbereichen begleitet.

Vormünder nehmen eine zentrale Rolle im Betreuungsprozess von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein!

Wer sich für eine Vormundschaft interessiert und eine Ansprechperson in der Nähe sucht, kann sich an das zuständige Jugendamt der Kommune wenden. Es hat die Aufgabe, Vormünder zu gewinnen und zu qualifizieren.

 

Hinweis: In Stuttgart und Umgebung zum Beispiel übernimmt der Sozialträger Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e. V. (AGDW) seit 2000 Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Zudem hat sich der Verein die Qualifizierung und Beratung von Einzelvormündern zur Aufgabe gemacht.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags hat im März 2015 eine Stellungnahme veröffentlicht, in der Anforderungen und Kriterien für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen formuliert sind. Ausgehend von der UN-Kinderrechtskonvention wird die vollständige Umsetzung des Vorrangs des Kindeswohls gefordert.


Weitere Informationen: www.bundestag.de/kiko

 

Prima Idee!

Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. hat mit einer Gruppe junger Flüchtlinge eine Willkommensbroschüre in kindgerechter Sprache erstellt, in der eine Vielzahl an Informationen und Tipps zusammengefasst sind. Die Broschüre steht als Download kostenlos zur Verfügung und kann in der Geschäftsstelle des Bundesfachverbands UMF für 2,50 Euro pro Exemplar in verschiedenen Sprachen bestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.b-umf.de/ Rubrik Publikationen.