Fragen zum Thema „Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen“

Leistungen

Für welche Leistungen ist das Land zuständig?

Die Bundesländer sind für die Unterbringung und die soziale Betreuung der Asylsuchenden zuständig. Dazu müsse sie insbesondere Aufnahmeeinrichtungen schaffen und unterhalten.

Erste Station für die Flüchtlinge im Land sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA), die von den Regierungspräsidien betrieben werden. Dort werden die Asylbewerber registriert und gesundheitlich untersucht. Sie stellen hier ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. In diesen Einrichtungen erhalten Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Haushaltsgegenständen.

 

Gut zu wissen!

In der LEA werden die Leistungen nach bundesrechtlicher Vorgabe als Sachleistung gewährt. Während der sich anschließenden vorläufigen Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen sollen nach neuester Rechtslage Grundleistungen vorrangig als Geldleistungen gewährt werden. Zudem erhalten die Flüchtlinge einen Barbetrag zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums (sogenanntes Taschengeld). Ein alleinstehender Erwachsener erhält seit dem 1. März 2015 insgesamt 143 Euro an Leistungen. Werden die Grundleistungen ausschließlich in Form von Geld erbracht, erhält er 359 Euro.

 

Welche Aufgaben übernehmen die Landeserstaufnahmeeinrichtungen?

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten innerhalb der LEA
  • Auszahlung der Aufwandsentschädigung nach § 5 Abs. 2 AsylbLG
  • Zugang zu qualifizierter Sozial- und Verfahrensberatung
  • Zuteilung der Asylsuchenden und ihrer Familienangehörigen an die unteren Aufnahmebehörden, die Stadt- und Landkreise
  • Auszahlung einer einmaligen Pauschale je Person an die Stadt- und Landkreise für die im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehenden Ausgaben

 

Gut zu wissen!

Die Bundesländer müssen die notwendige Anzahl von Unterbringungsplätzen entsprechend ihrer Aufnahmequote nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel bereitstellen – sie beträgt für das Land Baden-Württemberg knapp 13 Prozent. Das Aufenthaltsrecht nach der Entscheidung des Bundesamts regeln die Bundesländer, die in der Regel durch ihre Ausländerbehörden handeln. Je nach dem Ergebnis des Asylverfahrens erteilt die zuständige Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel oder ergreift – soweit keine freiwillige Ausreise erfolgt – Maßnahmen, um den Aufenthalt zu beenden. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes kann der Antragsteller Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

 

Weitere Informationen:

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg informiert auf seiner Homepage über Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden und die rechtlich zugesicherten Leistungen.

Für welche Leistungen ist der Bund zuständig?

In Deutschland müssen Asylanträge zentral beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Es hat seinen Sitz in Nürnberg und unterhält Außenstellen in allen Bundesländern. Die Bundesoberbehörde gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und ist als solche für die Durchführung aller Asylverfahren zuständig.

Zu Beginn des Verfahrens erhalten die Asylsuchenden eine Aufenthaltsgestattung, die ein vorläufiges Bleiberecht gewährt. Mithilfe eines Verteilungssystems werden sie nach einem im Asylverfahrensgesetz festgelegten Schlüssel in die Aufnahmeeinrichtungen der einzelnen Bundesländer verteilt.

Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz wurde die Kernaufgabe des BAMF durch die Felder Integration und Migration ergänzt.

 

Zu den zusätzlichen Aufgaben und Leistungen zählen:

  • Konzeption von Grundstrukturen und Lerninhalten → Organisation der Integrationskurse
  • Förderung der freiwilligen Rückkehr
  • Gewährleistung eines flächendeckenden Angebotes von Basis- und Aufbausprachkursen sowie Orientierungskursen
  • Betreiben von Migrationsforschung zur Gewinnung analytischer Aussagen zur Steuerung der Zuwanderung

 

Gut zu wissen!

Das BAMF unterhält das Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM), in dem Informationen über Herkunfts- und Transitländer sowie das Weltflüchtlings- und Migrationsgeschehen und seine Ursachen gesammelt werden. Diese Infos stehen auch Privatpersonen zur Verfügung. www.bamf.de, Rubrik Das BAMF.

Aus humanitären Gründen betreibt der Bund zudem verschiedene Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge. Dazu gehören das deutsche Resettlement-Programm sowie drei humanitäre Aufnahmeprogramme für besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge.

 

Gut zu wissen!

Resettlement steht für die Neuansiedlung von Flüchtlingen in einem anderen als dem Erstaufnahmestaat. Resettlement-Flüchtlinge erhalten in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes. Diese Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen berechtigt von Anfang an zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Flüchtlinge haben zudem Anspruch auf:

  • Sozialleistungen nach SGB II bzw. SGB XII, bis sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können
  • eine angemessene Unterkunft
  • Teilnahme an Integrationskursen
  • eine vom Bund finanzierte Migrationsberatung
Für welche Leistungen ist die Kommune/der Landkreis zuständig?

Nach der Erstunterbringung durch das Land sind die Stadtund Landkreise für die Flüchtlinge zuständig. Die Erstunterbringung durch das Land erfolgt in einer der Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) in Karlsruhe, Ellwangen oder weiteren Einrichtungen in Baden-Württemberg. Die Stadt- oder Landkreise sind anschließend für die Aufnahme, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge im Rahmen der sogenannten vorläufigen Unterbringung verantwortlich. Die Mindestanforderungen für die Unterbringung sind im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geregelt. Das jeweilige Sozialamt des Stadt- oder Landkreises übernimmt die soziale Betreuung und Beratung im Rahmen der vorläufigen Unterbringung. Auch ein beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege kann das übernehmen. Die Kosten tragen die Kreise, die dafür eine Pauschale aus Landesmitteln erhalten.

 

Die Beratungsstellen haben je nach Größe und Ausrichtung unterschiedliche Angebote:

  • asyl-, aufenthalts- und sozialrechtliche Beratung
  • Begleitung im Asylverfahren und bei Behördenangelegenheiten
  • soziale Beratung, Betreuung und Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Familie, Arbeit etc.
  • Sprachkurse sowie individuelle Hilfen beim Deutschlernen
  • vielfältige Begegnungsangebote und Freizeitaktivitäten
  • Informationsveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, politisches Lobbying
  • Vermittlung von ehrenamtlichen Hilfen

 

Je nach ausländerrechtlichem Status erhalten die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom jeweiligen Landkreis oder nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) vom zuständigen Jobcenter.


Hinweis:

Die meisten Anschreiben und Formulare, mit denen die Flüchtlinge Leistungen beantragen können, sind nur auf Deutsch verfasst, weshalb sie oft nicht verstanden werden. Hier können Sie mit Übersetzungen sinnvoll helfen. Unbegleitete Minderjährige werden nach ihrer Ankunft dem örtlich zuständigen Jugendamt übergeben. Dieses ist nach § 42 Sozialgesetzbuch VIII für die Betreuung verantwortlich (siehe Kapitel 8, Seite 101 ff). Nach Abschluss des Asylverfahrens und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder nach spätestens 24 Monaten endet die vorläufige Unterbringung. Für die Anschlussunterbringung sind die Kommunen zuständig. Sie müssen die Flüchtlinge in eigenen oder angemieteten Wohnräumen unterbringen. Die Kosten für den Bau, die Miete oder die Renovierung dieser Unterkünfte müssen die Kommunen selbst tragen.

Praktische Hinweise

Ich finde die Arbeit der Kommune/des Landkreises nicht zufriedenstellend – was nun?

Um eine möglichst hohe Qualität bei der Unterbringung und Betreuung von asylsuchenden Menschen zu gewährleisten, sind die Kommunen und Landkreise verpflichtet, verschiedene Leistungen anzubieten. Auch wenn man bei den Hauptamtlichen ein engagiertes und gewissenhaftes Arbeiten voraussetzen darf, ist aufgrund der hohen Zugangszahlen die Arbeitsbelastung zuweilen sehr hoch. Das kann zu Problemen führen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas auffällt. Viele Ehrenamtliche trauen sich nicht, die Arbeit der Hauptamtlichen zu kritisieren, oder sie wissen nicht, an wen sie sich in solchen Fällen wenden können.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Aktiv den Dialog mit den Beteiligten suchen und das Problem sachorientiert ansprechen.
  • Eine Vertrauensperson bei etablierten Bündnispartnern suchen, zum Beispiel bei den Wohlfahrtsverbänden oder dem Städtetag Baden-Württemberg.
  • Den Flüchtlingsdiakon/die Flüchtlingsdiakonin informieren.
  • Kontakt aufnehmen zur Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft Gisela Erler.
  • Die Ombudsperson einschalten.

 

Gut zu wissen!

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Integration eine unabhängige Ombudsstelle für die Landeserstaufnahmeeinrichtungen geschaffen. Die Ombudsperson ist Ansprechpartner für alle Beteiligten. Sie soll Beschwerden und Anregungen schnell und informell aufnehmen und weiterleiten (siehe Kapitel 2, Seite 25 und Kapitel 5, Seite 73).

 

Hinweis:

Der Austausch mit Ehrenamtlichen aus anderen Kommunen und Landkreisen kann bei der Beurteilung der Kritikpunkte hilfreich sein und zur Optimierung der eigenen Arbeit beitragen. Unter www.fluechtlingshilfe-bw.de finden Sie einige bewährte Praxisbeispiele mit Ansprechpartnern und Erfahrungsberichte Ehrenamtlicher.

Wie fördert man eine gute Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen?

Um die Flüchtlingshilfe möglichst effizient zu gestalten, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen erforderlich. Hauptamtliche sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kommunalen Behörden wie Sozialämtern, die mit dem Thema Flüchtlingshilfe beruflich betraut sind. Hauptamtliche arbeiten auch bei Landes- und Bundesbehörden, den freien Trägern sowie kirchlichen Wohlfahrtsverbänden und anderen Einrichtungen.

Ausschlaggebend für eine konstruktive Zusammenarbeit sind entsprechende Rahmenbedingungen!

Wichtige Kriterien, die dabei förderlich sind:

  • Klarer Aufgaben- und Verantwortungsbereich
  • Abgrenzung zwischen Haupt- und Ehrenamt, damit die Zuständigkeiten für die Einsatzgebiete klar sind
  • feste hauptamtliche Ansprechperson mit ausreichend Zeitressourcen
  • Regelmäßiger Austausch
  • Fördergespräche und Fortbildungen für Ehrenamtliche
  • Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit
  • Entwicklung einer Feedback-Kultur, damit die Ehrenamtlichen eine Resonanz auf ihre Arbeit haben


Suchen Sie aktiv den regelmäßigen Austausch mit den Hauptamtlichen. Arbeiten Sie, wo es geht, zusammen. Erkundigen Sie sich, welche Unterstützung sich die Hauptamtlichen durch die Ehrenamtlichen erhoffen, und fragen Sie nach, welche Themen haupt- oder ehrenamtlich zugeordnet werden sollen. Zu einem guten Miteinander gehören zudem gegenseitige Wertschätzung, Höflichkeit, Respekt und ein partnerschaftlicher Umgang.

 

Praxistipps:

1. Hauptamtliche Ansprechpersonen suchen. Wer das ist, können Ihnen die Heimleitung, Mitarbeitende des Rathauses und des Betreuungsverbands oder die Kirchengemeinden vor Ort mitteilen.

2. Gemeinsame Runde Tische organisieren, um die anstehenden Aufgaben, die Probleme und Erfolge zu besprechen.

3. Netzwerk von Kommune, Flüchtlingsarbeitskreisen und freien Trägern aufbauen.

4.In vielen Kommunen gibt es einen Integrationsbeauftragten oder einen Flüchtlingsdiakon, die die Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen koordinieren können.

 

Prima Idee!

In einigen Städten, wie beispielsweise in Heidelberg, werden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei ihrer Arbeit in Kleiderkammern, Kinderspielgruppen, bei Sprachkursen und Sportangeboten durch hauptamtliche Kräfte unterstützt.

 

Weitere Informationen:

Bei uns finden Sie Links zu einem umfangreichen Verzeichnis von Beratungsstellen sowie kommunalen Ausländer- und Sozialbehörden. Die Angaben sind nach Landkreisen geordnet. Sie finden dort auch die Namen der hauptamtlichen Ansprechpersonen.

Wo ist ehrenamtliche Hilfe sinnvoll?

Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, schließen sich dafür in den überwiegenden Fällen in einer Initiative, einem Freundeskreis, einem Verein oder einem anderen Netzwerk zusammen. Im Bereich der Flüchtlingshilfe gibt es eine Vielzahl von Einsatzgebieten und Tätigkeitsfeldern, die mit unterschiedlichen Anforderungen verbunden sind.

Besonders geeignet für ein ehrenamtliches Engagement sind unter anderem folgende Bereiche:

  • erste örtliche Orientierung (zum Beispiel Einkaufsmöglichkeiten)
  • Sprachkurs-Angebote
  • Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe
  • Organisation und Betreuung von Kinderspielgruppen
  • Freizeitgestaltung (Unterstützung bei der Anmeldung in einem Sportverein oder Ausflüge in die nähere Umgebung)
  • Fahrdienste (zum Beispiel zu Ärzten oder Behörden)
  • Fahrradunterricht, Fahrräder reparieren
  • Organisation und Verwaltung von Spendengeldern
  • Organisation von Kunstprojekten, Werkstätten, Handarbeitskursen
  • weitere Angebote wie die Organisation einer Teestube, ein Begegnungskochen oder ein Treffpunkt für Frauen

 

Gut zu wissen!

Eines der größten Probleme sind die mangelnden Sprachkenntnisse der Flüchtlinge. Eine große Hilfe ist es daher, sie beim Ausfüllen der Formulare zu unterstützen und die Dokumente zu übersetzen. Hilfreich sind gute Dolmetscherinnen und Dolmetscher zudem auch bei Behördengängen oder im Krankheitsfall.

 

Praxistipps:

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und andere Einrichtungen bieten Fortbildungen für Ehrenamtliche an. Ebenso das Arbeits- und Sozialministerium im Rahmen des Programms „Gemeinsam in Vielfalt – Lokale Bündnisse für Flüchtlingshilfe“.

Das Staatsministerium Baden-Württemberg verschickt monatlich einen Newsletter mit praktischen Tipps und Hinweisen, der unter www.fluechtlingshilfe-bw.de abonniert werden kann. Auf der Internetseite www.fluechtlingshilfe-bw.de finden Sie zudem Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte Ehrenamtlicher.


Prima Idee!

Legen Sie zu Beginn der Betreuung einen Aktenordner an, in dem Sie persönliche Dokumente sammeln und Ihre Hilfstätigkeit dokumentieren.


Hinweis:

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren wollen, wenden Sie sich zunächst an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Gemeinschaftsunterkünfte oder andere Hauptamtliche. Sie kennen die Situation vor Ort und wissen, wo Ihre Unterstützung am meisten benötigt wird.

Eine Liste mit Ansprechpersonen