Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass den rund 550.000 Menschen im Land, die sich zum Islam oder Alevitentum bekennen, das gleiche Recht eingeräumt wird, das für Christen und Juden schon lange gilt: An hohen religiösen Feiertagen der Arbeit fernzubleiben, um Gottesdienst zu feiern. Sie können sich an ihren drei höchsten Feiertagen bei Lohnverzicht von der Arbeit freistellen lassen. Allerdings nur, wenn keine dienstlichen oder betrieblichen Notwendigkeiten dagegen stehen. Das neue Gesetz, in dem noch viele weitere Maßnahmen festgeschrieben sind, soll einen Beitrag für das friedliche Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen leisten und helfen, den Zusammenhalt der Gesellschaft zu sichern.
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Bessere Integration und mehr Teilhabe Pressemitteilung