Häufige Fragen und Antworten aus dem Handbuch Flüchtlingshilfe:

Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich zu engagieren?

Die Begleitung von Flüchtlingen sollte – wie jede ehrenamtliche Tätigkeit – regelmäßig und über einen längeren Zeitraum erfolgen, sodass beide Seiten die Möglichkeit haben, sich kennenzulernen und sich aufeinander einzustellen. Auch wenn Sie nur wenig freie Zeit zur Verfügung haben, lassen sich in Absprache mit den anderen Ehrenamtlichen sicherlich geeignete Betätigungsfelder für Sie finden.

Diese Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Offenheit für andere Kulturen und Verhaltensweisen
  • Verständnis für Menschen in einer Fluchtsituation, die alles verloren haben und aus ihrer Kultur herausgerissen wurden
  • Hilfsbereitschaft
  • Durchsetzungsvermögen und Beharrlichkeit, zum Beispiel gegenüber Behörden
  • Organisatorische Fähigkeiten
  • Teamgeist, da Sie in der Regel ein Team aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sind
  • Viel Geduld, denn nicht alles geht sofort

 

Hinweis:
Bei manchen Flüchtlingsarbeitskreisen muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, da man unter Umständen auch Minderjährige betreut. Dieses erhält man beim Rathaus oder Bürgeramt. Beantragt man das polizeiliche Führungszeugnis über einen freien Träger (zum Beispiel Caritas oder Diakonie), ist es für Ehrenamtliche gebührenfrei.

Wie gründe ich einen Flüchtlingsarbeitskreis?

Flüchtlingsarbeitskreise gründen sich meist als freie Initiativen, seltener als Vereine. Durch das Vereinsrecht ist man stärker gebunden, muss bestimmte Strukturen herstellen und Formalien einhalten. Freie Initiativen geben sich ihre Struktur selbst.

 

Gut zu wissen!

Der Vorteil eines eingetragenen Vereins besteht darin, dass er Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Freie Initiativen nehmen sich meist die örtliche Kirchengemeinde, einen freien Träger (zum Beispiel den, der die Gemeinschaftsunterkunft betreut) oder einen Verein als Partner und führen über diese bzw. diesen ein Unterkonto. Spenden dorthin sind dann steuerlich absetzbar. Oft geht der Impuls, einen Flüchtlingsarbeitskreis zu gründen, von der Kommune aus, zum Beispiel wenn eine größere Zahl an Flüchtlingen erwartet wird. Dies muss jedoch nicht so sein. Jede Person kann einen Flüchtlingsarbeitskreis ins Leben rufen. Von Vorteil ist es, wenn der Arbeitskreis möglichst breit aufgestellt ist, das heißt, wenn Flüchtlingsarbeitskreise Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, der Jugendarbeit, der freien Träger, der Kirchen, der Vereine und der Schulen in ihm aktiv sind und an Treffen teilnehmen. So sind von Anfang an eine gute Kommunikation und eine konstruktive Zusammenarbeit gewährleistet.

 

Weitere Informationen:

Beim Bundesministerium der Justiz können Sie den „Leitfaden zum Vereinsrecht“ herunterladen. Das Bundesministerium der Justiz erklärt dort die grundlegenden Dinge, die man bei der Gründung und beim Betrieb eines Vereins beachten muss.

Wie strukturiere ich die Aufgabenbereiche?

Es ist sinnvoll, dass der Flüchtlingsarbeitskreis eine Leitungsperson hat, bei der alle Informationen zusammenlaufen, die die Aufgaben koordiniert, neue Mitglieder einführt und die Ansprechperson für die Kommune und den Träger der Gemeinschaftsunterkunft ist. Ebenso sollte es jemanden geben, der für die Finanzen zuständig ist und die Spendenbescheinigungen ausstellt. Auch der Bereich Öffentlichkeitsarbeit sollte abgedeckt sein, um Transparenz und Verständnis zu schaffen und Spenden einzuwerben.

 

Weitere Informationen:

Zum Thema Öffentlichkeitsarbeit und Spenden sammeln siehe Kapitel 4. Die weitere Struktur entwickelt sich in der Regel entsprechend den Aufgabenbereichen. Je nach Größe des Arbeitskreises kann es vorteilhaft sein, Untergruppen zu bilden, die bestimmte Aufgaben übernehmen, zum Beispiel Deutschkurse, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung, Kontakt zu Sportvereinen, Begleitung zu Behörden, Wohnungssuche. Möglich sind auch direkte Patinnen und Paten für Einzelpersonen oder Familien, die sich übergreifend um verschiedene Themen kümmern.

 

Praxistipps:

1. Führen Sie eine Liste der Ehrenamtlichen, auf der die Vorkenntnisse, Interessen sowie der Aufgabenbereich vermerkt sind.

2. Führen Sie Willkommenshelferinnen und -helfer ein, die jeweils einen Flüchtling oder eine Familie bei seinen bzw. ihren ersten Schritten in der neuen Umgebung begleiten.

3. Halten Sie einen Pool an Ehrenamtlichen bereit (Telefonliste), die kurzfristig einspringen können, zum Beispiel zum Übersetzen, für Fahrdienste oder beim Arztbesuch.

4. Tragen Sie alle grundlegenden Informationen zusammen, welche die Ehrenamtlichen für ihre Arbeit brauchen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune und beim Landratsamt, ob es bereits Materialien für die Flüchtlingsarbeit gibt.

Welche Behörde/Institution ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeiten sind in jeder Kommune anders geregelt, daher müssen Sie beim Rathaus oder Bürgerbüro nachfragen, wer für den Flüchtlingsarbeitskreis die richtige Ansprechperson ist. Dies kann zum Beispiel das Sozialamt oder die Ausländerbehörde sein. In manchen Kommunen gibt es Integrations-, Flüchtlings- oder Ehrenamtsbeauftragte, welche die Aufgaben koordinieren. Eine weitere wichtige Ansprechperson ist der Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft. Je nachdem ob es sich um die vorläufige oder die Anschlussunterbringung handelt, kann dies das Landratsamt, die Kommune oder auch ein freier Träger (zum Beispiel Caritas, Diakonie, AWO) sein. Mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Unterkünfte sollte man einen engen Austausch pflegen, denn sie kennen den Bedarf vor Ort. Die evangelische Kirche (Diakonie) und die katholische Kirche (Caritas) sind ebenfalls Partner, an die sich Ehrenamtliche und Flüchtlinge wenden können. Die Arbeitsbereiche sind in die Regionen Baden und Württemberg aufgeteilt.

 

Diakonie:
In einigen Kommunen gibt es Flüchtlingsdiakone oder Asylpfarrämter (zum Beispiel in Stuttgart, Reutlingen).
Auf der Website finden Sie alle Adressen für Württemberg.
Hier finden Sie Informationen und eine Liste der Beratungsstellen für Flüchtlinge in Baden.

 

Caritas:
Hier finden Sie Informationen des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg, der für die Regionen Baden und Hohenzollern zuständig ist. Im Rahmen des Projektes „Nah an Menschen von weit weg“wurden Koordinations- und Unterstützungsstellen für Ehrenamtliche in 22 Caritasverbänden eingerichtet.

Projektreferent ist Dr. Jörg Sieger, Telefon 0761/8974-135, sieger@caritas-dicv-fr.de. Auf der Website finden Sie eine Liste aller Caritas-Zentren der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Leiterin des Projektes „Caritas-Dienste in der Flüchtlingsarbeit“ ist Malena Eckelmann, Telefon 0711/2633-1424, eckelmann.m@caritas-dicvrs.de.

 

Hinweis: Generell ist es möglich, dass die Kirchen den Flüchtlingsarbeitskreisen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Fragen Sie vor Ort nach!
Aktuelle Informationen finden Sie auch beim Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V., zum Beispiel auf der Startseite unter „Aktiv für Flüchtlinge“. Dort sind in der Rubrik „Beratung“ Ansprechpersonen genannt, aufgeteilt nach den Regierungsbezirken Tübingen, Freiburg, Stuttgart und Karlsruhe.

Wie sorge ich für eine kontinuierliche ehrenamtliche Arbeit?

Empfehlenswert ist eine gute Einführung neuer ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Prima Idee!
Die Leiterin des Arbeitskreises Flüchtlinge Heumaden-Sillenbuch in Stuttgart führt jeweils ein ausführliches Gespräch, in dem sie von der Arbeit mit den Flüchtlingen erzählt und die Interessierten nach ihrer Motivation, den Vorkenntnissen und Interessen fragt. Dann folgt eine Probephase, in der sowohl der betreute Flüchtling als auch das neue Mitglied die Möglichkeit haben, „nein“ zu sagen, wenn sie merken, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert oder nicht den Vorstellungen entspricht. Während der Einarbeitungszeit haben neue Mitglieder eine feste Ansprechperson aus dem Arbeitskreis, die ihnen zur Seite steht. Ebenso kann man für sie eine Mappe mit allen wichtigen Informationen zusammenstellen.

 

Weitere Faktoren, die für eine längerfristige ehrenamtliche Arbeit wichtig sind:

  • Gegenseitiger Austausch, indem man Dinge bespricht
  • Begleitung der Ehrenamtlichen, indem man sie nach ihren Erlebnissen, Eindrücken und Ideen fragt, sie miteinbezieht
  • Wertschätzung des Engagements, zum Beispiel durch positive Rückmeldungen, durch Dank und durch Zeit, die man sich füreinander nimmt
  • Transparenz, indem die Aufgaben und Strukturen klar definiert sind
  • Gegenseitige Offenheit und Freiheit, das heißt, man darf Probleme ansprechen und persönliche Grenzen setzen
  • Keinen Druck ausüben, jeder darf so viel Zeit investieren, wie er möchte, allerdings sollte die Mitarbeit verlässlich und regelmäßig sein
  • Weiterbildungsangebote nutzen, um das Engagement auf eine solide Basis zu stellen und die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen
  • Ganz wichtig: Ehrenamt muss Freude machen!
Wie bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?

Freiwilliger Einsatz birgt immer auch Risiken wie Unfälle und Schäden. Ehrenamtliche Helfer/-innen, die sich in der Flüchtlingshilfe im Auftrag der Gemeinden als Einzelperson oder über eine privatrechtliche Organisation (z.B. Verein, Helferkreis) engagieren, sind dabei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gegen Personenschäden gesetzlich unfallversichert.

Für Bürger/-innen, die für kirchliche Einrichtungen oder Organisationen der Wohlfahrtpflege tätig werden, kommt Versicherungsschutz bei der für die jeweilige Einrichtung zuständigen Fach-Berufsgenossenschaft in Betracht.

Daneben bestehen für Ehrenamtliche sogenannte Sammelverträge des Landes Baden-Württemberg, in denen alle Ehrenamtlichen haftpflicht- und unfallversichert sind. Die Sammelverträge erfassen hinsichtlich der Haftpflichtversicherung nur Tätigkeiten in rechtlich unselbständigen Strukturen. Insofern müssen z.B. Vereine und Verbände selbst für den Haftpflicht-Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen sorgen.

Der Versicherungsschutz bei der Unfallkasse Baden-Württemberg und nach den Sammelverträgen des Landes besteht automatisch und ist für die Ehrenamtlichen kostenlos.

Eine namentliche Meldung der Helfer/-innen im Vorfeld beim Versicherungs-unternehmen ist nicht erforderlich. Sinnvoll und hilfreich ist jedoch das Führen einer Liste, aus der ersichtlich ist, wer welche Aufgaben wahrnimmt.

 

Weitere Informationen:

Ecclesia: „Versicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement“ des Landes Baden-Württemberg

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement“

Unfallkasse Baden-Württemberg: „Fragen & Antworten zum Unfallversicherungsschutz im Zusammenhang mit Flüchtlingshilfe“ (PDF)

Übersicht zum Thema Flüchtlingsarbeitskreise

Inhalt des Handbuchs

Wie gehe ich mit Konflikten um?

Konflikte innerhalb des Flüchtlingsarbeitskreises, zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen oder auch zwischen Ehrenamtlichen und Flüchtlingen lassen sich am besten durch regelmäßige Gespräche, Offenheit und Besonnenheit vermeiden und lösen. Es hat sich bewährt, Probleme konkret anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Bei schwerwiegenden Konflikten ist es ratsam, eine externe Person zur Moderation hinzuzuziehen, etwa die Pfarrerin oder den Pfarrer, die beziehungsweise der in der Kommune für Flüchtlingsfragen zuständig ist. Gerade bei der Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Betreuungspersonen ist es wichtig, dass die Kompetenzen klar geregelt sind: Die Ehrenamtlichen ergänzen und unterstützen die Arbeit der Hauptamtlichen. Gemeinsam versucht man, die Flüchtlinge bestmöglich zu betreuen. Lassen sich Konflikte nicht durch Gespräche klären, müssen übergeordnete Stellen eingeschaltet werden. Bei Problemen zwischen Ehrenamtlichen und Flüchtlingen kann es sinnvoll sein, die hauptamtliche Betreuungsperson einzuschalten. Eventuell muss sich der Ehrenamtliche zurückziehen und die Betreuung an jemand anderen übergeben.

 

Hinweis:

Speziell für die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) wurde beim Ministerium für Integration eine ehrenamtliche Ombudsperson berufen, die Beschwerden und Anregungen schnell und informell aufnehmen und weiterleiten soll. Die Ombudsperson wird von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den LEAs unterstützt und ist beratend tätig.

Kontakt: Karl-Heinz Wolfsturm, Tel.: 0711/27944-77, E-Mail: ombudsmann@im.bwl.de

 

Hinweis:
In der Internet-Doku „Jeder Sechste ein Flüchtling“ berichten zwei Journalistinnen des SWR über die Landeserstaufnahmeeinrichtung Meßstetten. Zwei Jahre lang gehen sie der Frage nach, wie ein Ort mit 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 1.000 Asylsuchende verkraftet.

 

Prima Idee!
Nutzen Sie die Sozialen Medien, um Transparenz und Sympathien zu schaffen. Die Initiative „Pro Asylbewerberheim in Meßstetten“ hat eine Facebook-Seite ins Leben gerufen und berichtet dort regelmäßig über Neuigkeiten und Aktionen in der Landeserstaufnahmestelle. So will sie unter anderem Vorurteilen und Anfeindungen entgegenwirken. Beachten Sie jedoch: Eine Facebook-Seite müssen Sie regelmäßig betreuen. Sie müssen Fragen beantworten und eventuell Kommentare löschen, die beleidigend oder fremdenfeindlich sind.

Wie kann ich meine Privatsphäre vom Ehrenamt abgrenzen?

Viele Ehrenamtliche berichten, dass sie die Schicksale der Flüchtlinge sehr beschäftigen und dass eine innerliche Abgrenzung nicht immer einfach ist. Ebenso wenden viele mehr Zeit für das Ehrenamt auf, als sie ursprünglich geplant hatten. Der Bedarf an Hilfe jeglicher Art ist groß und Flüchtlinge sind in der Regel sehr dankbar für die Unterstützung. Dies wiederum bestätigt die Ehrenamtlichen in ihrem Tun und zeigt ihnen, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird. Nicht selten werden aus Fremden Freunde, mit Vorteilen für beide Seiten.

Dennoch kann es für das dauerhafte eigene Wohlbefinden wichtig sein, klare Arbeitszeiten zu vereinbaren und sich bewusst Auszeiten zu nehmen. Auch eine räumliche Trennung von Zuhause und Arbeitsplatz kann hilfreich sein.

Daher ist es von Vorteil, wenn der Flüchtlingsarbeitskreis über eigene Räumlichkeiten verfügt. Äußern Sie Ihre Bedürfnisse im Arbeitskreis und gegenüber den Flüchtlingen.

Gibt es Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche?

Die meisten Flüchtlingsarbeitskreise zahlen ihren Mitgliedern keine Aufwandsentschädigung, da es sich um eine freiwillige Tätigkeit handelt. Manche Arbeitskreise erstatten auch keine Auslagen. Wenn der Flüchtlingsarbeitskreis ein Spendenkonto besitzt und über Spendengelder verfügt oder Zuschüsse von der Kommune erhält, kann es jedoch Sinn machen, den Mitgliedern Auslagen zu ersetzen, etwa für Fahrtkosten und Material oder für Weiterbildungsveranstaltungen. Dies sollte im Arbeitskreis diskutiert, das Vorgehen beschlossen und schriftlich festgehalten werden. Ebenso sollte in diesem Fall aus dem Infomaterial des Arbeitskreises (Flyer, Internetseite) deutlich hervorgehen, dass Spendengelder sowohl für die Flüchtlinge selbst als auch für die Tätigkeit des Arbeitskreises verwendet werden.

 

Hinweis:

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune und bei den Kirchen nach Fördermöglichkeiten für Flüchtlingsarbeitskreise. In Stuttgart kann über die Träger der Unterkünfte oder die Kirchen ein Zuschuss für Freizeitaktivitäten mit Flüchtlingen beantragt werden, der von der Bürgerstiftung und einem Unternehmen finanziert wird. Die Stadt Nürtingen bietet über ihre „Freiwilligenakademie“ kostenlose Weiterbildungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche an. Besteht der Wunsch nach einem konkreten Thema, kann dies über die Stadt organisiert werden.

Welche beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Flüchtlinge?

Schulabschluss

Zunächst muss geklärt werden, ob das ausländische schulische Abschlusszeugnis hier anerkannt werden kann.

Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Berufliche Schulen bieten die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss sowie die Fachhochschulreife nachzuholen.

 

Hinweis: Um sich besser auf das Nachholen von Schulabschlüssen vorbereiten zu können, bieten verschiedene Bildungsträger, wie beispielsweise die Volkshochschulen, Vorbereitungskurse an.
Der Schulbesuch von Schulen, Abendschulen sowie Kollegs ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus möglich.

 

Studium

Haben Asylsuchende, die in Deutschland studieren möchten, keine Hochschulzugangsberechtigung, besteht die Möglichkeit, einen Universitätsvorbereitungskurs an einem deutschen Studienkolleg zu besuchen.

Die Bewerbung um einen Studienplatz an der (Fach-)Hochschule erfolgt mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung entweder direkt bei der Hochschule oder zentral bei uni-assist e. V., der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerber.

Für ein Studium ist kein bestimmter Aufenthaltsstatus erforderlich.

Haben Asylsuchende keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, kann in vielen Fällen eine Finanzierung über Stiftungen, wie zum Beispiel dem Flüchtlings-Stipendienprogramm der Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, erfolgen.

Informationsverbund Asyl & Migration

 

Beruf

Mit dem Programm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ hat die Landesregierung ein Projekt aufgelegt, das Flüchtlingen die Arbeitsmarktintegration erleichtert. Nach Feststellung der beruflichen Qualifikation bietet das Programm Hilfen bei der Sprachförderung, bei der Suche nach Praktikumsplätzen sowie beim Netzwerken.

Sozialministerium: Ausländische Abschlüsse und Qualifikationen

Anerkannte Asylbewerber können an einer berufsbezogenen ESF-Sprachförderung (ESF-BAMF-Programm) teilnehmen. Diese verbindet Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum miteinander.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge