Förderprogramme zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen
Das Land Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2016 Förderprogramme zur Unterstützung und Qualifizierung für Ehrenamtliche aufgelegt und den Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ ins Leben gerufen. Neu ist, dass die Anträge für Schulungen nun ohne bestimmte Fristen laufend bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg gestellt werden können.
Hinzugekommen sind außerdem einige neue Themenfelder, die sich in der praktischen Arbeit ergeben haben. Damit kann die Qualifizierung bürgerschaftlich Engagierter in der Flüchtlingshilfe noch bedarfsgerechter geplant und umgesetzt werden. Zu den verschiedenen Themen, die im Rahmen des Aktionsfonds „Qualifiziert.Engagiert.“ förderfähig sind, gehören beispielsweise die Bereiche „Interkulturelles Training“, „Ehrenamtliche Sprachförderung“, „Psychische Belastungen und Traumata erkennen und damit umgehen“, „Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensfragen“ oder „Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes“. Antragsberechtigt sind Kommunen, eingetragene Vereine, in der Flüchtlingshilfe aktive Träger sowie lokale Initiativen. Wünschenswert ist es, dass sich vor Ort verschiedene Akteure der Flüchtlingshilfe zusammenschließen, um auch innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme die bereits bestehenden lokalen Bündnisse und den Kontakt untereinander zu vertiefen.
Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Finanziert wird es aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Programms „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“.
Die verschiedenen Seminare, Schulungen und Workshops für bürgerschaftlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe können bis 30. Juni 2017 stattfinden. Die Antragstellung ist ab sofort mit dem neuen Antragsformular möglich.