Auf Grundlage dieser Veränderungen hat das Kultusministerium nun die SPATZ-Richtlinien neu angepasst und erweitert. Sie gelten ab dem kommenden Kindergartenjahr 2015/2016. Die neuen Richtlinien ermöglichen, dass Flüchtlingskinder, die nach Beginn des Kindergartenjahrs neu hinzukommen, flexibel in die Gruppen aufgenommen oder neue Gruppen gebildet werden können. Außerdem können Kindertageseinrichtungen künftig kleine Sprachfördergruppen mit maximal vier Kindern bilden. Das erleichtert die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher, aber vor allem profitieren die Kinder von der intensiveren Zuwendung. Die zusätzlichen Mittel sollen auch genutzt werden, um die Eltern nach und nach aktiv in den Kita-Alltag einzubeziehen.
Nähere Infos unter www.kindergaerten-bw.de