Vorgesehen ist, dass die Flüchtlinge ab dem 1. Januar 2016 von so genannten regionalen „Kümmerern“ begleiten werden. Aufgabe dieser Begleiter ist es, den Flüchtlingen Praktikums- und Ausbildungsplätze zu vermitteln, sie zu betreuen und gleichzeitig auch Ansprechpartner für die Betriebe zu sein. Wichtigste Voraussetzung ist, dass die jungen Flüchtlinge ein entsprechendes Sprachniveau erreicht haben. Eine weitere wichtige Voraussetzung auf dem Weg zur Integration ist die berufliche Perspektive. Immer mehr Betriebe signalisieren, dass sie gerne motivierte junge Fachkräfte aus dem Ausland ausbilden wollen. Der Bund hat die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert und ermöglicht nun, dass junge Flüchtlinge schon nach drei Monaten ihrer Ankunft in eine Ausbildung vermittelt werden können. Damit wird auch die Bleibeperspektive für die betroffenen Flüchtlinge verbessert.

Thema: Arbeit und Ausbildung
Beispiele und Informationen zu Berufsausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen