Bericht über UMF: In der Obhut der Jugendämter
Die rund 60.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) und jungen Erwachsenen in Deutschland werden von den zuständigen Jugendämtern und Vormündern überwiegend gut versorgt. So steht es in einem Bericht, den das Bundeskabinett jüngst verabschiedet hat. Die häufigsten Herkunftsländer sind demnach Afghanistan, Syrien und der Irak.
Unter den vielen Flüchtlingen in Deutschland sind zahlreiche Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Familien aus ihren Herkunftsländern gekommen sind. Sie haben, wie alle Kinder hierzulande, ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Zu den Bedürfnissen der unbegleiteten Minderjährigen gehören vor allem eine geeignete Unterbringung, Sprachförderung, medizinische Versorgung und Zugang zu Bildung. Wichtig ist zudem auch die Möglichkeit, sich an Freizeitaktivitäten zu beteiligen. Ebenso sollen die Kinder und Jugendlichen die Gelegenheit haben, den Kontakt zur Heimat aufrechtzuerhalten.
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" hat die Bundesregierung eine bundesweite Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen beschlossen. Das Gesetz gilt seit November 2015 und hat das Ziel, die Belastungen der einzelnen Kommunen gerechter zu verteilen. Laut Bundesregierung funktioniert das Verfahren zur Umsetzung der bundesweiten Aufnahme im Wesentlichen gut. Die Kinder und Jugendlichen werden überwiegend gut durch die jeweiligen Jugendämter versorgt, damit notwendige Weichen für eine gelingende Integration frühzeitig gestellt werden können. Der Bund beteiligt sich mit 350 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten.
Anfang März befanden sich nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes knapp 42.000 unbegleitete Minderjährige in der Obhut der Jugendämter. Überwiegend handelt es sich um Jugendliche, die kurz vor der Volljährigkeit stehen. Die Zahlen sind seit Monaten rückläufig. Hinzu kommen knapp 20.000 junge Volljährige, die ebenfalls Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Mehr als 90 Prozent der Minderjährigen und jungen Volljährigen sind männlich. Die häufigsten Herkunftsländer sind Afghanistan, Syrien und Irak.
Die Unterbringung der Minderjährigen erfolgt laut Bericht vor allem in stationären Einrichtungen oder betreuten Wohnformen. Gast- und Pflegefamilien spielen demnach bislang keine große Rolle. Notunterkünfte, in denen viele der Kinder und Jugendlichen bis Anfang 2016 wohnten, gibt es zwischenzeitlich keine mehr. Der Gesundheitszustand ist bei der Mehrzahl der Jugendlichen gekennzeichnet durch fluchtbedingte extreme Belastungen und damit zum Teil einhergehenden Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit. Auch psychische Belastungen kommen öfter vor. Bei vielen unbegleiteten Minderjährigen sind die Familienverhältnisse zudem (noch) ungeklärt. Bei einem nicht unerheblichen Teil von ihnen handelt es sich um Halbwaisen oder Waisen.
Mit entscheidend für die Lebensgestaltung, die Sicherung des Kindeswohls und eine gelingende Integration ist die Bestellung eines Vormunds für die unbegleiteten Minderjährigen. Die Vormundschaften werden in der Regel den Jugendämtern übertragen. Ehrenamtliche Vormünder sind eher die Ausnahme. Ein Vormund begleitet die jungen Flüchtlinge, hilft bei Ämtergängen oder der Wohnungssuche.